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Alle Mitgliedstaaten außer Deutschland nutzen gekoppelte Beihilfen

Deutschland ist der einzige Mitgliedstaat der Europäischen Union, der im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf freiwillige gekoppelte Direktbeihilfen für einzelne Produkte verzichtet. Das geht aus einer aktuellen internen Zusammenstellung der Europäischen Kommission hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschland ist der einzige Mitgliedstaat der Europäischen Union, der im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf freiwillige gekoppelte Direktbeihilfen für einzelne Produkte verzichtet. Das geht aus einer aktuellen internen Zusammenstellung der Europäischen Kommission hervor.


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Über alle Produktionsbereiche hinweg geben die EU-Länder jährlich insgesamt rund 4 Mrd Euro für solche Prämien aus. Der Löwenanteil fließt in die Rinderhaltung. Allein etwa 1,7 Mrd Euro sind für die extensive Rindfleischerzeugung vorgesehen, weitere 0,8 Mrd Euro für die Milchproduktion; davon machen 24 beziehungsweise 18 Mitgliedstaaten Gebrauch. Es folgen knapp 0,5 Mrd Euro für die Schaf- und Ziegenhaltung, die in 22 EU-Ländern extra gefördert wird.


Ferner haben sich 16 Staaten entschlossen, den Eiweißpflanzenanbau mit insgesamt rund 0,4 Mrd Euro zu unterstützen. 19 Mitgliedstaten verteilen zusammen gut 0,2 Mrd Euro für den Obstbau und die Gemüseproduktion. Fast 0,2 Mrd Euro stehen jedoch auch für den Zuckerrübenanbau zur Verfügung. Eine Zuckerrübenprämie wollen dabei zehn Mitgliedstaaten vergeben, nämlich Italien, Polen, Spanien, Ungarn, Rumänien, Griechenland, Tschechien, die Slowakei, Finnland sowie Kroatien.


Der italienische Landwirtschaftsminister Maurizio Martina verteidigte diese gekoppelte Beihilfe auch beim jüngsten Agrarrat. Die Hälfte der Mitgliedstaaten wendet 11 % bis 15 % ihres Direktzahlungsbudgets für gekoppelte Zahlungen auf. Sieben nutzen weniger als 5 %, darunter die Niederlande mit 0,5 %, Österreich mit 2,1 % und Dänemark mit 2,8 %. Belgien, Finnland und Portugal würden die Obergrenze von 15 % gerne noch um zwei bis sechs Prozentpunkte überschreiten; dies muss von der Kommission genehmigt werden. In Malta, dem kleinsten Mitgliedstaat, liegt der Anteil der gekoppelten Hilfen bei 57 %, was auf eine Sonderregelung im Rahmen seines EU-Beitritts zurückgeht.

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