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Alte Hofgebäude: Tauziehen um 7-Jahres-Frist

Sind die Flächen eines Hofes länger als sieben Jahre verpachtet, kann der Hofbesitzer seine Wirtschaftsgebäude im Außenbereich nur noch bis Ende 2014 umnutzen, zum Beispiel Wohnungen einbauen. Doch der Landtag könnte diese Regelung erneut aussetzen. Armin Asbrand vom Wochenblatt Westfalen-Lippe erklärt, worum es geht.

Lesezeit: 2 Minuten

Sind die Flächen eines Hofes länger als sieben Jahre verpachtet, kann der Hofbesitzer seine Wirtschaftsgebäude im Außenbereich nur noch bis Ende 2014 umnutzen, zum Beispiel Wohnungen einbauen. Doch der Landtag könnte diese Regelung erneut aussetzen. Armin Asbrand vom Wochenblatt Westfalen-Lippe erklärt, worum es geht.


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Obwohl alle Experten bei einer Anhörung im Landtag für eine dauerhafte Aussetzung der 7-Jahres-Frist in NRW plädiert hatten, hat der Bauausschuss des Landtages den von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf am 11. Dezember abgelehnt. Jetzt ist die Verärgerung und Verwirrung bei den Bauaufsichtsbehörden, den Architekten sowie jenen Hofstellenbesitzer groß, die leerstehende Gebäude umnutzen wollen


Die jetzige Regelung


Nach aktuellem Recht dürfen Hofstellenbesitzer ihre ehemals genutzten  Wirtschaftsgebäude in den Außenbereichen auch dann etwa zu Wohnungen oder gewerblichen Zwecken umnutzen, wenn die Aufgabe der Landwirtschaft (etwa durch Flächenverpachtung) länger als sieben Jahre zurückliegt. Wird die 7-Jahres-Frist im Landesbaugesetz aber nicht weiter ausgesetzt, droht diesen Gebäuden der Zerfall. Oft denken die Gebäudebesitzer nicht an diese Frist, weil zum Beispiel kein Hofnachfolger vorhanden ist oder Unsicherheit über die künftige Nutzung der Gebäude besteht.


Durch die Umnutzung wird Baugrund in den Kommunen geschont. Zudem können die Familien so ihre Vermögenswerte und den gesamten Außenbereich lebenswert erhalten. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Frist in ihren Landesbauordnungen dauerhaft ausgesetzt.


Das Verfahren ist offen


Doch noch ist keine endgültige Entscheidung gefallen. Der Gesetzentwurf befindet sich weiter in der parlamentarischen Beratung. Am Donnerstag dieser Woche wird der Landtag den Entwurf in zweiter Lesung beraten.


Eine Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen erklärte auf einer Veranstaltung im Kreis Gütersloh, dass die Regierungskoalition einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wolle. Er sehe ebenfalls eine Aussetzung der 7-Jahres-Frist vor, jedoch nicht unbefristet, sondern befristet bis Ende 2018. 

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