Eine Streichung der Bindungsfristen im Ausgleichsleistungsgesetz fordert die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA). 30 Jahre nach der Wiedervereinigung seien Bindungsfristen „ein überkommener Wettbewerbsnachteil für die betroffenen Betriebe“, kritisierte der AfA-Vorsitzende Dr. Eberhardt Kühne.
Für deren Abschaffung reiche „ein Federstrich des Gesetzgebers, der den Steuerzahler nichts kostet“. Wie die Arbeitsgemeinschaft erläuterte, unterliegen die auf Basis des Ausgleichsleistungsgesetzes begünstigt erworbenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ab dem Erwerb für 15 Jahre weitreichenden Bindungen. Sie dürfen grundsätzlich nicht veräußert und ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Zudem dürfen diese Flächen nur zum Zweck der Finanzierung des Kaufpreises beliehen werden.
Laut AfA liegt der Umfang der Flächen, die diesen Restriktionen derzeit noch unterworfen sind, bei rund 375.000 ha. Sie stammen aus etwa 13.500 Kaufverträgen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), die die Alteigentümer mit der Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) abgeschlossen haben.
Kühne verwies auf den erheblichen Liquiditäts- und Investitionsbedarf, der für die Land- und Forstwirtschaft in Folge des Klimawandels und der Dürrejahre entstanden sei. „Wir gehen davon aus, dass mit dem Wegfall der Bindungsfristen ein hypothekarisch besicherbares Kreditvolumen zwischen 3,5 Mrd Euro und 5 Mrd Euro geschaffen würde“, so der Vorsitzende.
Seinen Angaben zufolge könnten die Betriebe auf diesen Flächen nach einer entsprechenden Gesetzesänderung darüber hinaus einfacher Windkraft- oder Photovoltaikanlagen zur Abfederung ihrer Ertragsausfälle in Land- und Forstwirtschaft errichten, und zwar ohne Zustimmung der BVVG und ohne Abführung von Mehrerlösen.
Kühne: „Wirtschaftspolitik muss nicht immer Geld kosten.“ Auch mit kluger Deregulierung könnten gerade in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs wirksame Anreize geschaffen werden.