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Alteigentümer fordern Aufhebung der Bindungsfristen für erworbene Flächen

Laut Ausgleichsleistungsgesetz dürfen begünstigt erworbene Flächen für 15 Jahre grundsätzlich nicht veräußert und ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Veraltet, meint die AfA.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Streichung der Bindungsfristen im Ausgleichsleistungsgesetz fordert die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA). 30 Jahre nach der Wiedervereinigung seien Bindungsfristen „ein überkommener Wettbewerbsnachteil für die betroffenen Betriebe“, kritisierte der AfA-Vorsitzende Dr. Eberhardt Kühne.

Für deren Abschaffung reiche „ein Federstrich des Gesetzgebers, der den Steuerzahler nichts kostet“. Wie die Arbeitsgemeinschaft erläuterte, unterliegen die auf Basis des Ausgleichsleistungsgesetzes begünstigt erworbenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen ab dem Erwerb für 15 Jahre weitreichenden Bindungen. Sie dürfen grundsätzlich nicht veräußert und ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Zudem dürfen diese Flächen nur zum Zweck der Finanzierung des Kaufpreises beliehen werden.

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Laut AfA liegt der Umfang der Flächen, die diesen Restriktionen derzeit noch unterworfen sind, bei rund 375.000 ha. Sie stammen aus etwa 13.500 Kaufverträgen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), die die Alteigentümer mit der Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) abgeschlossen haben.

Kühne verwies auf den erheblichen Liquiditäts- und Investitionsbedarf, der für die Land- und Forstwirtschaft in Folge des Klimawandels und der Dürrejahre entstanden sei. „Wir gehen davon aus, dass mit dem Wegfall der Bindungsfristen ein hypothekarisch besicherbares Kreditvolumen zwischen 3,5 Mrd Euro und 5 Mrd Euro geschaffen würde“, so der Vorsitzende.

Seinen Angaben zufolge könnten die Betriebe auf diesen Flächen nach einer entsprechenden Gesetzesänderung darüber hinaus einfacher Windkraft- oder Photovoltaikanlagen zur Abfederung ihrer Ertragsausfälle in Land- und Forstwirtschaft errichten, und zwar ohne Zustimmung der BVVG und ohne Abführung von Mehrerlösen.

Kühne: „Wirtschaftspolitik muss nicht immer Geld kosten.“ Auch mit kluger Deregulierung könnten gerade in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs wirksame Anreize geschaffen werden.

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