Der Bundestag hat den neuen Beitragszuschuss zur Alterskasse beschlossen, der ab April 2021 gilt. Die bisherigen Einkommensgrenzen von 15.500 bzw. 31.000 € für Verheiratete werden auf 60 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung erhöht und damit dynamisch ausgestaltet. Im Jahr 2021 liegt die Einkommensgrenze bei 23.688 € bzw. 47.376 € für Verheiratete.
Nach Berechnungen des BMEL sehen die konkreten Beitragszuschüsse für das Jahr 2021 in alten Bundesländern wie folgt aus:
Beispielsberechnung: Vorläufige Werte für 2021 in den alten Bundesländern
Der Bundestag hat den neuen Beitragszuschuss zur Alterskasse beschlossen, der ab April 2021 gilt. Die bisherigen Einkommensgrenzen von 15.500 bzw. 31.000 € für Verheiratete werden auf 60 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung erhöht und damit dynamisch ausgestaltet. Im Jahr 2021 liegt die Einkommensgrenze bei 23.688 € bzw. 47.376 € für Verheiratete.
Nach Berechnungen des BMEL sehen die konkreten Beitragszuschüsse für das Jahr 2021 in alten Bundesländern wie folgt aus:
Beispielsberechnung: Vorläufige Werte für 2021 in den alten Bundesländern