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Taubenjagd

Am Pranger: Landwirt muss sich für legale Taubenjagd rechtfertigen

Zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist die Schonzeit für Ringeltauben in vielen Kreisen Nordrhein-Westfalens zwischen Juni und Oktober aufgehoben.

Lesezeit: 3 Minuten

Zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen ist die Schonzeit für Ringeltauben in vielen Kreisen Nordrhein-Westfalens zwischen Juni und Oktober aufgehoben. Die Jagd auf gefährdeten Flächen ist möglich, wenn ein ganzer Schwarm über den Acker herfällt; die so genannte Schwarmjagd.


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Gerade in bevölkerungsreichen Gebieten scheint das allerdings nicht so ohne weiteres umsetzbar zu sein, wie jetzt Landwirt Georg Schulze Dieckhoff aus Münster-Kinderhaus erfahren musste. Er hat am 20. Juli 40 Tauben erlegen können. Nun kam Post vom Ordnungsamt, das als Untere Jagdbehörde für Verstöße gegen Schonzeit-Regelungen zuständig ist.


Für eine Tierschützerin aus Münster ist der Abschuss jedochblanke Tierquälerei. Viele Ringeltaubenküken seien „nun einem entsetzlichen Hungertod ausgesetzt“, da ihre Eltern tot seien. Sie habe bereits ausgehungerte Taubenküken zu einer Auffangstation gebracht, zitieren die Westfälischen Nachrichten.


Schulze Dieckhoff, der auch stellvertretender Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes ist, erklärte der Behörde, dass es sich um Tauben-Schwärme „zwischen 400 und 500 Tiere“ gehandelt habe. „Die Tauben setzten sich auf das Getreide, das unter dem Starkregen schon genug gelitten hat. Sie drückten es zu Boden, fraßen die Körner und verkoteten das gesamte Areal. Wir können dieses Getreide nicht mehr ernten und als Tierfutter nutzen.“


Die Jagd selbst habe drei Stunden gedauert, mit dabei seien auch ausgebildete Hunde gewesen. Diese hätten die toten Tiere dann aufgesammelt. „Wir haben die Tauben vergrätzt, jetzt sind sie leider irgendwo bei einem Berufskollegen“, so Schulze Dieckhoff. Die erlegten Tiere wurden auf dem Hof „für ein leckeres Süppchen“ gerupft.


Für Ordnungsamtschef Martin Schulze Werner war die Jagd „völlig legal“, weil sie durch das Amtsblatt gedeckt sei. „Wir haben die Ausnahme der nicht anzeigepflichtigen Schwarmjagd“, so der Amtschef.


top agrar meint: Die Jagd war legal! Aber wieder einmal war ein Landwirt und Jäger in den Zeitungen am Pranger. Er musste sich rechtfertigen. Die sensationsgierige Überschrift „Kinderhauser Landwirt schießt 40 Vögel ab: Taubenjagd empört Tierschützer“ (27.7.2017, WN) suggeriert eine Schuld. Auch wenn alles als ordnungsgemäß aufgeklärt wird in dem Artikel, so bleibt doch etwas hängen, stets ein kleines Stück in den Köpfen der naturfernen Bevölkerung. Diese bedauerliche Vorgehensweise von Kritikern, wie hier einer der Realität entrückten Tierschützerin, findet sich leider immer häufiger bei Agrar- und Jagdthemen. Ändern lässt sich das sicher nicht, die Zeitungen sind immer dankbar für Aufregerthemen.


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G E G E N D A R S T E L L U N G


In einer früheren Version hatten wir angedeutet, dass Anke Voss der Behörde einen Tipp gegeben habe. Dazu folgende Gegendarstellung: Unwahr ist, dass Anke Voss Herrn Georg Schulze Dieckhoff beim Ordnungsamt Münster angezeigt hat. Wahr ist, dass sie einen Brief an die Redaktion der WN-Zeitung geschrieben hat. Münster, 10.8.2017


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