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Großteil der Agrarminister sieht EU-Pflanzenschutzpläne kritisch

Die Agrarministerkonferenz befürchtet wegen der vielen Meldepflichten zunehmende Bürokratie. Alle Agrarminister außer den grünen Länderchefs warnen davor, Ernährungssicherung zu vernachlässigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarministerkonferenz (AMK) geht ein Stück weit auf Distanz zum Brüsseler Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). In ihrem vergangene Woche in Büsum gefassten Beschluss weist die AMK darauf hin, dass zur Sicherstellung der Reduktionsziele Beratung, Digitalisierung und Forschung zu alternativen Bekämpfungsmöglichkeiten erforderlich seien. Zudem bedürfe es robuster Pflanzensorten, die weniger anfällig gegen Schädlinge und Krankheiten seien.

Bürokratie kritisiert

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Die Länderressortchefs machen zudem darauf aufmerksam, dass moderne Maschinen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitten, aber auch Investitionen in die gezielte Bekämpfung von Unkraut- und Insektenbefall mittels neuartiger mechanischer Verfahren wesentliche Beiträge zu einer Minderung von Umweltbelastungen leisten könnten. Diese Maschinen und Verfahren seien weiterhin zu fördern. Kritisiert werden die in dem Vorschlag der EU-Kommission geforderten umfangreichen Melde- und Berichtspflichten, die in den Ländern zu einem erheblichen Aufwand führen würden.

Besorgnis über Wiener

In einer Protokollerklärung bringen alle Minister außen den grünen Ressortchefs ihre Besorgnis über die Vorlage der Berichterstatterin im Umweltausschuss des Europaparlaments, Sarah Wiener, zum Ausdruck. Sie befürchten, dass aufgrund der einseitigen, negativen Bewertung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel das zentrale Anliegen in den Hintergrund rückt, die Nahrungsmittelproduktion in der EU im notwendigen Umfang aufrechtzuerhalten.

Bestehende natürliche Rückzugsräume berücksichtigen

Zudem bitten die nicht-grünen Ressortchefs den Bund, im Rahmen seiner Reduktionsstrategie auch die vielfältigen Maßnahmen der Länder zur Erhöhung des Anteils an Refugialflächen zu berücksichtigen. Sie gehen davon aus, dass ein Anteil von 10 % solcher Lebens- und Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft eine zentrale Maßnahme zur Erhaltung der Biodiversität einschließlich der Insektenvielfalt darstellt. In diesem Zusammenhang müssten auch die in dem jeweiligen Betrachtungszeitraum auf den ökologischen Landbau umgestellten Flächen zusätzlich Berücksichtigung finden.

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