Ammoniak-Emissionen in der EU gestiegen
Die Ammoniak-Emissionen in der Europäischen Union sind zuletzt wieder angestiegen. Das geht aus einem Mitte Juli veröffentlichten Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor.
Die Ammoniak-Emissionen in der Europäischen Union sind zuletzt wieder angestiegen. Das geht aus einem Mitte Juli veröffentlichten Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor.
Demnach überstiegen im Jahr 2015 mehrere EU-Mitgliedstaaten, nämlich Frankreich, Deutschland und Spanien sowie die betroffenen 15 EU-Staaten als Ganzes ihre jeweiligen NH3-Emissionsgrenzwerte, die im Rahmen des Göteborg-Protokolls der Vereinten Nationen zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP) festgelegt wurden.
Immerhin seien die Ammoniakemissionen zwischen 1990 und 2014 um 23 % gesunken, räumte die EEA ein. Im Jahr 2015 erhöhten sich die Werte jedoch wieder um 1,8 %. Die EEA betonte, dass rund 94 % der Ammoniakemissionen in Europa aus der Landwirtschaft stammten, vor allem aus der Gülle- und Mistlagerung sowie der Aufschlämmung und Verwendung von anorganischen Stickstoffdüngern.
Die anderen Hauptschadstoffe, die unter das LRTAP fielen, seien dagegen seit 1990 erheblich gesunken, darunter auch die drei Luftschadstoffe, die in erster Linie für die Bildung von Ozon verantwortlich seien, nämlich Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan sowie die Stickoxide.
Den deutlichen Rückgang der Stickoxide um 89 % führt die EEA vor allem auf den Wechsel von Brennstoffen mit hohem Schwefelgehalt zu schwefelarmen Treibstoffen, der Rauchgasentschwefelung in Industrieanlagen und die EU-Richtlinien über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe zurück.
Die EWR-Mitgliedsländer Norwegen und die Schweiz sind auch Vertragsparteien des LRTAP-Übereinkommens. Im Jahr 2015 überschritt Norwegen laut EEA-Bericht ebenfalls die NH3-Grenze. Die Schweiz hat hingegen alle ihre Obergrenzen erfüllt.
Das Protokoll von Göteborg zum LRTAP-Übereinkommen zielt darauf ab, die Luftverschmutzung allmählich zu begrenzen und so weit wie möglich zu verringern beziehungsweise zu verhindern. Es setzt Emissionsobergrenzen oder Grenzen für eine Reihe von Luftschadstoffen, die seit 2010 erreicht werden müssen. Zusätzlich zu den für einzelne Länder festgelegten Obergrenzen gibt das Protokoll auch Obergrenzen für die EU-15, das heißt für jene Mitgliedstaaten, die Mitglied der EU waren, als das Protokoll 1999 unterzeichnet wurde. Die EU-28 ist derzeit dabei, das geänderte Protokoll zu ratifizieren.
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