Die Durchführung amtlicher Lebensmittelkontrollen soll künftig stärker risikobasiert erfolgen. Das ist das Ziel der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb), der der Bundesrat jetzt zugestimmt hat.
Mit der Neuregelung werden anlassbezogene Kontrollen gestärkt. Damit einhergehen könnte ein Rückgang der Regelkontrollen. Die AVV RÜb sieht vor, dass die Frequenzvorgaben für Regelkontrollen in vertretbarem Maß gelockert und die freiwerdenden Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen eingesetzt werden.
Es gehe nicht darum, die Kontrolldichte zu verringern, sondern stärker auf „neuralgische Punkte“ auszurichten, heißt es in der Begründung. Ein Betrieb könne nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständigen Behörden feststellten, dass von diesem Betrieb ein entsprechend hohes Risiko ausgehe.
Kritik
Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte den Beschluss der Länderkammer als „kapitale Fehlentscheidung“. Damit werde die Lebensmittelsicherheit endgültig der knappen Kassenlage der kommunalen Haushalte untergeordnet. Scharfe Kritik übte foodwatch am Bundeslandwirtschaftsministerium, das „beharrlich die Unwahrheit über den Inhalt des eigenen Entwurfs verbreitet und sogar ‚deutlich mehr Kontrollen‘ versprochen“ habe. Regelmäßige Kontrollen seien keine hinreichende, aber eine notwendige Voraussetzung für sichere Lebensmittel.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, hatte bereits im Vorfeld die Neuregelung als „reine Kosmetik“ bezeichnet und vor einer Verschlechterung des Verbraucherschutzes gewarnt.