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Amtstierärzte fordern Tiergesundheitsdatenbank

Für den Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) ist eine zentrale staatliche Datenbank, in der Daten zur Tiergesundheit und Tierwohlindikatoren mit den Antibiotikadaten in einer Tiergesundheitsdatenbank zusammengefasst werden, die Voraussetzung für die Einführung der visuellen Fleischuntersuchung am Schlachtband.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach Einschätzung des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT) ist eine zentrale staatliche Datenbank, in der Daten zur Tiergesundheit und Tierwohlindikatoren mit den Antibiotikadaten in einer Tiergesundheitsdatenbank zusammengefasst werden und auf die allen Beteiligten einen einfachen Zugriff auf alle erforderlichen Informationen haben, die unabdingbare Voraussetzung für die Einführung der visuellen Fleischuntersuchung, insbesondere auch in mittleren und kleinen Schlachtstätten.


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Wie der BbT mit Blick auf seinen 33. Internationalen Veterinärkongress, der zu Beginn dieser Woche in Bad Staffelstein stattfindet, mitteilte, ist die Erfassung von Antibiotikaanwendungen bei Masttieren ab dem 1. Juli 2014 in einer Datenbank ein erster wichtiger Schritt zur Reduzierung der Antibiotikaresistenzen. Der Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin sei wegen der überragenden Bedeutung dieser Stoffe in der Therapie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, betonte der BbT.


Eine nachhaltige und tierschutzgerechte Minimierung der Antibiotikaanwendungen könne aber nur über eine Verbesserung der Tiergesundheit in den Nutztierbeständen erfolgreich sein. Dabei seien auch die Einflüsse der Haltungsbedingungen und des Managements zu berücksichtigen. Der eingeschlagene Weg müsse daher konsequent weitergegangen werden.


Zudem müssten die Daten zu Tiergesundheit und Tierwohl mit den Antibiotikadaten zusammengeführt werden. „Dies ist schon erforderlich, um eine bloße Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ohne Verbesserung der Umstände zu verhindern", betonte BbT-Präsident Dr. Martin Hartmann. Kranke Tiere müssten natürlich - schon aus Tierschutzgründen - behandelt werden.


Der BbT wies darauf hin, dass die Bundesregierung ebenfalls die enge Verknüpfung von Tiergesundheit und Tierarzneimitteleinsatz sehe und in ihrem Koalitionsvertrag die sinnvolle Zusammenführung des Tierarzneimittelrechts und des Tiergesundheitsgesetzes in einem einheitlichen Rechtsrahmen angekündigt habe.


Mit der Einführung der visuellen Fleischuntersuchung als Standardmethode erhalte die Forderung nach einer Tiergesundheitsdatenbank eine zusätzliche Bedeutung. Der amtliche Tierarzt am Schlachthof brauche für die Risikobeurteilung relevante Informationen aus dem Tierbestand wie Tierbehandlungsindex, Tierschutzindikatoren und Mortalitätsrate; der praktizierende Tierarzt und der Tierhalter benötigten die Schlachttierbefunde.

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