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Angriffe gegen Schulze Föcking machen fassungslos

WLV: "Es ist schockierend festzustellen, zu welchen Grenzüberschreitungen einzelne Vertreter der Tierrechtsszene mittlerweile fähig sind. Mit dieser Form des Psychoterrors zeigt die Agitation von Teilen der Tierrechtsszene eine neue abstoßende Qualität, die mit allen Mitteln des Rechtsstaats konsequent zu ahnden ist!“

Lesezeit: 3 Minuten

Der Eingriff von Unbekannten in das private Kommunikationsnetzwerk von Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking vergangene Woche (wir berichteten) hat in der Agrarbranche für Entsetzen gesorgt. Der Ministerin wurde an ihrem Fernseher eine Aufnahme aus dem Landtag zu einer Fragestunde abgespielt, bei der es um angebliche Tierschutzverstöße auf ihrem Hof ging.

 

Die „uneingeschränkte Solidarität des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands und aller seiner Mitglieder“ bekräftigte jetzt WLV-Präsident Johannes Röring. „Ich verurteile diesen infamen Angriff auf die Privatsphäre der Ministerin und der gesamten Familie Schulze Föcking auf das Schärfste. Es ist schockierend festzustellen, zu welchen Grenzüberschreitungen einzelne Vertreter der Tierrechtsszene mittlerweile fähig sind. Mit dieser Form des Psychoterrors zeigt die Agitation von Teilen der Tierrechtsszene eine neue abstoßende Qualität, die mit allen Mitteln des Rechtsstaats konsequent zu ahnden ist“, sagte der Landwirt und Bundestagsabgeordnete. Er setze nun darauf, dass das Landeskriminalamt und der Staatsschutz diesen Fall mit Nachdruck verfolgen und die Täter zur Rechenschaft ziehen. „Hier muss unsere Gesellschaft insgesamt ein Zeichen setzen!“

 

Solidarität kommt auch von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Dieser brutale Eingriff in die Privatsphäre von Christina Schulze Föcking und ihrer Familie macht mich unglaublich wütend. Ich verurteile diese abstoßende Tat.“


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„Das mulmige Gefühl in den eigenen vier Wänden bleibt“


Entsetzt reagiert der Landfrauenverband Westfalen-Lippe. Laut Regina Selhorst, Vorsitzende des WLLV, grenzt es an Zynismus. "Kaum hatte sich die Ministerin beim Bäuerinnenforum am 13. Februar 2018 auf Haus Düsse für eine bessere Breitbandversorgung und Digitalisierung im ländlichen Raum ausgesprochen, sieht sie sich selbst mit den kriminellen Auswüchsen derselben konfrontiert. Wer schon mal Opfer eines Einbruchs wurde, weiß, dass Fenster und Türen repariert und entwendete Gegenstände ersetzt werden können. Aber das mulmige Gefühl, in den eigenen vier Wänden verfolgt zu werden, bleibt. Dabei macht es  keinen Unterschied, ob es um Wohnhaus oder Stall geht. Auch ein digitaler Einbruch hat schwerwiegende Folgen für die Opfer", so Selhorst.


Auf der Zielscheibe habe mutmaßlich eine Auffassung von Landwirtschaft und Tierhaltung gestanden, die zu teilen oder abzulehnen eine Frage der politischen Auseinandersetzung ist. Meinungsfreiheit ist laut der Landfrauenvorsitzenden durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Wer jedoch für dieses Grundrecht gegen andere Grundrechte – Schutz der Familie, Artikel 6, und Schutz der Wohnung, Artikel 13 – verstößt,  der handelt in ihren Augen kriminell. "Personifizierte Werbung beim Surfen im Internet mag uns nachdenklich machen und im besten Fall zum Schmunzeln bringen."



Stalleinbrüche sind Hausfriedensbruch!



Mit Blick auf die weiterhin zu verzeichnenden Einbrüche in Tierställe durch selbst ernannte „Tierretter“, erinnert WLV-Präsident Röring unterdessen an die Position des Verbandes:

  • Stalleinbrüche sind Hausfriedensbruch! Sie stellen eine Straftat dar und sind konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu ahnden. Die Strafverfolgungsorgane sind aufgefordert, ein Zeichen zu setzen und einer weiteren Eskalation des Konflikts vorzubeugen.
  • Stalleinbrüche stellen nicht nur eine Verletzung des Rechts am Eigentum dar, sie sind auch eine erhebliche Gefahr für die eingestallten Tiere.



  • Rechtsbrecher dürfen in unserer Gesellschaft keine Gemeinnützigkeit genießen.



  • Die Landwirtschaft in Westfalen-Lippe steht für Offenheit und Dialog. Die heimischen Nutztierhalter sind nach Absprache bereit, ihre Stalltüren zu öffnen und Einblicke in ihre Tierhaltung zu gewähren. Um diese zu erhalten, muss man nicht zum Einbrecher werden.

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