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Anträge nach dem KULAP in Brandenburg und Berlin möglich

In Berlin und Brandenburg startet das neue KULAP. Neben Neuanträgen können für die genannten Förderprogramme auch Erweiterungs- und Ersetzungsanträge, Änderungsanträge, Übernahmeanträge und Anträge auf Fördernehmerwechsel gestellt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab sofort ist für Brandenburg und Berlin die Antragstellung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) möglich.

Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz unterstützten. Ziel ist es laut dem Agrarministerium, zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraums, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.

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Bei den meisten KULAP-Programmen hätten die Ziele des Entwicklungsplans, der bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2020 ausgerichtet sei, bereits erreicht werden können, so das Ministerium weiter. Eine Neuantragstellung ab dem Jahr 2019 sei daher ausschließlich für die Förderprogramme Ökologischer Landbau und Moorschonende Stauhaltung möglich.

Neben Neuanträgen könnten für die genannten Förderprogramme auch Erweiterungs- und Ersetzungsanträge, Änderungsanträge, Übernahmeanträge und Anträge auf Fördernehmerwechsel gestellt werden. Für alle anderen KULAP-Förderprogramme seien noch Änderungsanträge, Übernahmeanträge und Anträge auf Fördernehmerwechsel möglich.

Informationen zur KULAP-Antragstellung wie der Zugang zum elektronischen Antragsportal WebClient und die Hinweisbroschüre zur Antragstellung sind dem Agrarressort zufolge online abrufbar. Darüber hinaus könnten sich Antragsteller bei der Technischen Hotline Hilfe holen. Diese sei vom 26. November bis zum 12. Dezember wochentags von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Rufnummer 0395/5630101 oder per Mail an hotline_bb.profilnet@data-experts.de erreichbar.

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