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Antragsfrist für EU-Betriebsprämien endet am 15. Mai

Damit die Landwirte bis zum Jahresende die von der Europäischen Union gewährten Betriebsprämien ausgezahlt bekommen können, müssen sie jetzt wieder einen Antrag stellen. Bis spätestens 15. Mai müssen die Anträge der Landwirte im Rheinland bei den jeweils zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vorliegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Damit die Landwirte bis zum Jahresende die von der Europäischen Union gewährten Betriebsprämienausgezahlt bekommen können, müssen sie jetzt wieder einen Antrag stellen. Bis spätestens 15. Mai müssen die Anträge der Landwirte im Rheinland bei den jeweils zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vorliegen. Darauf hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) vergangene Woche in Bonn aufmerksam gemacht.


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Ausdrücklich wies der RLV darauf hin, dass die Antragsformulare - entweder per EDV oder in Papierform - nach Möglichkeit vor dem 15. Mai eingereicht werden sollten, damit die Antragsdaten frühzeitig erfasst und auf Plausibilität überprüft werden könnten. Dieser wichtige Termin sollte nicht versäumt werden, da später eingehende Anträge prozentual gekürzt würden und ab dem 9. Juni aufgrund der Fristüberschreitung ganz abgelehnt werden müssten.


Der RLV hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Betriebsprämien gewährt würden, da die Bauern in der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland unter deutlich höheren Sozial-, Tier-, Natur- und Umweltschutzstandards wirtschaften müssten als ihre Kollegen außerhalb der EU. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit den direkten Beihilfen gewährleiste, dass die Lebensmittelversorgung und eine vielfältige Ernährung mit regionalen Produkten weiterhin bezahlbar und sicher blieben.


Außerdem würden die Landwirte einen notwendigen Umwelt- und Klimaschutz betreiben und einen Beitrag zur ressourcenschonenden Energieversorgung leisten. Zudem bildeten sie das wirtschaftliche Rückgrat der ländlichen Räume. (AgE)

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