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AoeL kritisiert Aigners „Regionalfenster“

Deutliche Kritik an dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ins Gespräch gebrachten „Regionalfenster“ hat die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AoeL) geübt. Dies sei eine „schöne Idee“, die aber nur „ein weiteres Bruchstück zur Herkunftsangabe liefern“ werde, monierte der Verband am vergangenen Freitag.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutliche Kritik an dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner ins Gespräch gebrachten „Regionalfenster“ hat die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AoeL) geübt. Dies sei eine „schöne Idee“, die aber nur „ein weiteres Bruchstück zur Herkunftsangabe liefern“ werde, monierte der Verband am vergangenen Freitag.


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Die Ministerin hatte auf der Grünen Woche (IGW) in Berlin diese einheitliche Regionalkennzeichnung angeregt, um so dem wachsenden Verbraucherinteresse an der Herkunft ihrer Lebensmittel Rechnung zu tragen.


Die AoeL forderte die CSU-Politikerin nunmehr auf, sich in Brüssel für die Beseitigung widersprüchlicher Vorgaben für Herkunftskennzeichnungen einzusetzen. „Mit der EU-Lebensmittelinformationsverordnung wurde eindeutig die Chance verpasst, EU-weit einheitliche optionale Kennzeichnungsregeln zu schaffen, um widersprüchliches Recht zu Herkunftsangaben abzulösen“, betonte die AoeL. Sie unterstrich die Bedeutung, klare Regeln für Herkunftskennzeichnungen zu schaffen, worin sich auch das Berliner Agrarressort sowie die zuständigen Generaldirektionen bei der EU-Kommission einig seien.


Ein Dissens liege aber offenbar bei der Frage vor, wie eine Herkunftskennzeichnung angesichts einer Vielzahl „verwirrender und widersprüchlicher Herkunftsangaben der EU-Gesetzgebung“ auszusehen habe. Am Ende kämen widersprüchliche Angaben zu Herkünften heraus, die nicht praxistauglich seien und die Verbraucher verwirrten, so die AoeL.


Sie wies darauf hin, dass sich auf ein und derselben Verpackung neben einem Regionalsiegel auch Kennzeichnungen wie EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft befänden, wie es bei der „Rhöner Bio-Pfeffersalami“ der Fall sei. Dort stehe neben dem EU-weit geschützten „Bio-Siegel Rhön“ die durch die EU-Ökoverordnung notwendige Angabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“.


Die AoeL warf mit Blick auf diese Benennungen die Frage auf, wie diese zu verstehen seien. Zudem sei unklar, was mit Herstellern passiere, die saisonabhängig einzelne Rohwaren außerhalb der EU einkaufen müssten, deren Verpackung jedoch die EU-Herkunft der Ware bescheinige. (AgE)


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