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Arbeitgeber kritisieren zweite Stufe der Mindestlohnanhebung

Der Arbeitgeberverband bezeichnet die in der zweiten Stufe ab 2020 vorgesehene Anhebung des Mindeslohns auf 9,35 Euro pro Stunde als „nicht angemessen“ für die Landwirtschaft

Lesezeit: 2 Minuten

In der Agrarbranche stößt die Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf Kritik. Der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, bezeichnete die in der zweiten Stufe ab 2020 vorgesehene Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde als „nicht angemessen“ für die Landwirtschaft.

Erstaunt zeigte sich Möller über den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine Erhöhung auf 12 Euro. Nachdem die Politik die Mindestlohnkommission mit den Entscheidungen betraut habe, sei diese Forderung „umso verwunderlicher“.

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Mit ihrem Beschluss folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Frühsommer dieses Jahres. Demnach steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde. Bereits damals hatte sich der Gesamtverband kritisch geäußert und überrascht von der Anhebung in der zweiten Stufe gezeigt. Diese stelle für die Landwirtschaftsbetriebe eine zusätzliche, nicht vorhersehbare Belastung dar.

Der Mindestlohnkommission gehören jeweils drei Vertreter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie ein gemeinsam benannter Vorsitzender an. Hinzu kommen zwei Wissenschaftler mit beratender Funktion. Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Kommission an der Tarifentwicklung.

In der Agrarbranche liegt die Mindestvergütung nach dem Ende 2017 geschlossenen Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau in diesem Jahr bei 9,10 Euro pro Stunde. Ab vier Monaten Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Bezahlung auf 9,25 Euro. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der gesetzliche Mindestlohn.

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