Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Argentinien regelt Rinderschlachtung und Fleischexport in die EU neu

Für die Fleischbranche in Argentinien gibt es zwei wichtige Neuerungen: Zum einen ist ab dem 1. März eine Videoüberwachung in den Schlachthöfen Pflicht; zum anderen gibt es nun eine Umverteilung ungenutzter Lieferrechte im Rahmen der sogenannten Hilton-Quote zum zollfreien Rindfleischexport in die EU.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Fleischbranche in Argentinien gibt es in diesen Wochen gleich zwei wichtige Neuerungen: Zum einen ist ab dem 1. März eine Videoüberwachung in den Schlachthöfen Pflicht; zum anderen gibt es nun eine Umverteilung ungenutzter Lieferrechte im Rahmen der sogenannten Hilton-Quote zum zollfreien Rindfleischexport in die Europäische Union.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie das Landwirtschaftsministerium zu der kürzlich veröffentlichten Resolution feststellte, soll die sogenannte Hilton-Quote für Rindfleischlieferungen in die EU durch die Umverteilung besser genutzt werden. Bislang werde die Quote von aktuell 29 500 t bei weitem nicht ausgeschöpft, weil einzelne Fleischerzeuger zu wenig exportierten. Um das Gesamtgeschäft zu fördern, wurde Mitte Februar ein Topf mit ungenutzten Quotenmengen eingerichtet.


Der Resolution zufolge mussten Betriebe, die bis zum 1. Februar nicht mindestens 60 % ihrer am 1. Juli 2017 zugeteilten Quote für das Vermarktungsjahr 2017/18 erfüllten, einen Teil ihrer Lieferrechte in diesen Topf einfließen lassen. Damit können nun Lieferrechte für 2 602 t Rindfleisch zur Nutzung in diesem Vermarktungsjahr neu abgerufen werden. Bei der Neuverteilung werde derjenige zuerst bedient, der am schnellsten sei.


Die in Kürze in Kraft tretende Verpflichtung zur Videoüberwachung trifft nicht nur die Exporteure, sondern alle Schlachthöfe in Argentinien. Sämtliche Rinderschlachtungen müssen künftig durch Kamerazeichnungen der Wiegungen dokumentiert und die Videos einschließlich der dazugehörigen Wiegedaten an eine staatliche Monitoringstelle übermittelt werden. Mit dieser Vorgabe will die Staatsregierung die Transparenz in der Branche erhöhen. Ziele sind eine verbesserte Datengrundlage für politische Entscheidungen und vor allem die Bekämpfung von „Irregularitäten“.


Angeführt werden in diesem Zusammenhang in erster Linie Steuerhinterziehung und Betrug bei den Sozialabgaben, ermöglicht unter anderem durch „heimliche“ Schlachtungen. Dagegen soll es bei der Überwachung nicht um das Tierwohl gehen. Damit unterscheidet sich das System zum Beispiel von der geplanten Videoüberwachung in Großbritannien, mit dem sich die Behörden Gewissheit über die Einhaltung der gesetzlichen Standards im Umgang mit Tieren verschaffen wollen

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.