Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

News

ARIWA darf gegen Verbot der Akteneinsicht in Berufung gehen

Seit einigen Jahren verwehrt der Kreis Steinfurt der Tierrechtsorgansiation Animal Rights Watch (ARIWA) Einsicht in tierschutzrelevante Akten. Der Verein pocht hingegen darauf, weil er von der damaligen rot-grünen Landesregierung als gemeinnützig anerkannt worden sei und damit das Recht auf Verbandsklage habe.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit einigen Jahren verwehrt der Kreis Steinfurt der Tierrechtsorgansiation Animal Rights Watch (ARIWA) Einsicht in tierschutzrelevante Akten. Der Verein pocht hingegen darauf, weil er von der damaligen rot-grünen Landesregierung als gemeinnützig anerkannt worden sei und damit das Recht auf Verbandsklage habe.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Nachdem auch das Verwaltungsgericht Münster das Verbot der Akteneinsicht am 19. April 2016 bestätigte und eine Berufung nicht zugelassen wurde, ist nun das Oberverwaltungsgericht NRW der Argumentation von ARIWA gefolgt und hat auf Antrag des Vereins die Berufung zugelassen. Der Verein sowie die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und die Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz hoffen nun, dass sie in einem Berufungsverfahren Recht bekommen.


Konkret wollen sie die Akten von Schulze Föcking einsehen, es dürfte aber auch um andere Fälle wie die Einbrüche beim WLV-Präsidenten Johannes Röring gehen. Die Aktivisten werfen dem Veterinäramt in Steinfurt vor, allenfalls Gefälligkeitskontrollen im Stall der Ministerin durchgeführt zu haben. Kontrollen durch der Ministerin unterstellte Veterinärämter seien wegen Befangenheit untauglich. Der Tierschutzverband will Vorwürfe gerichtlich prüfen lassen und die „bisherige, systematische Intransparenz der Veterinärämter gegenüber den Tierschützern“ beenden, betont Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA.

Die Redaktion empfiehlt

vg-wort-pixel
top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.