Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung erlaubt, an Agrarunternehmen Beihilfen zur Abfederung der Folgen der Ukraine-Krise zu zahlen. Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am vergangenen Donnerstag (21.4.) gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe erklärte, umfasst die Genehmigung Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe von bis zu jeweils 35.000 Euro.
Insgesamt 20 Mrd. €
Gewerblichen Unternehmen könne der Bund Beihilfen von bis zu 400.000 Euro gewähren. Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 23. März von der EU-Kommission erlassenen Befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt. Der Bund muss die Beihilfen spätestens bis zum 31. Dezember 2022 gewähren, hieß es seitens der Brüsseler Behörde. Laut der BMEL-Sprecherin können die Hilfen in Form von direkten Zuschüssen, Steuervorteilen, Vergünstigungen, aber auch Garantien und Darlehen erfolgen. Insgesamt hat Deutschland nach Angaben der Kommission Beihilfen von bis zu 20 Mrd. € bereitgestellt. Die Mittel stehen allen Branchen - mit Ausnahme des Finanzsektors - offen, die von der derzeitigen Krise und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland betroffen sind.
GAP-Krisenreserve: Verwendung noch unklar
Die Sprecherin des Bundesagrarressorts hob zudem hervor, dass Deutschland bereits 60 Mio. € aus der EU-Krisenreserve erhalte. Darüber hinaus sei geplant, dass die maximal mögliche nationale Kofinanzierung von 200 % genutzt und den Landwirten somit zusätzlich 120 Mio. € bereitgestellt würden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich bereits kurz nach der Freigabe der EU-Krisenreserve Ende März entsprechend geäußert. In welcher Form diese Gelder auf die Höfe gelangen könnten, ist aktuell noch unklar.