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++ Update: 22.04. ++

Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen Corona-Tests anbieten

Auch Landwirte müssen ihren Mitarbeitern zweimal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.

Lesezeit: 2 Minuten

Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab kommender Woche verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen und dafür eine Änderung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgenommen.

Dabei geht es lediglich um eine Angebotspflicht für die Unternehmen, eine Testpflicht für Arbeitnehmer besteht nicht. Auch müssen die Arbeitgeber nicht dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten.

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Dazu zählen laut Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft (WALV) u.a. auch ausländische Saisonkräfte und das Verkaufspersonal in Hoflädenund Beschäftigte, die

  • vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind (Saisonkräfte)
  • unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 begünstigen,
  • personennahe Dienstleistungen anbieten, bei denen direkter Körperkontakt zu anderen Personen nicht

vermieden werden kann,

  • betriebsbedingt Tätigkeiten mit Kontakt zu anderen Personen ausüben, sofern die anderen Personen einen Mund-Nase-Schutz nicht tragen müssen,
  • betriebsbedingt in häufig wechselnden Kontakt mit anderen Personen treten (Verkaufspersonal in Hofläden).

Die Testungen seien eine notwendige Ergänzung zum betrieblichen Infektionsschutz und bieten den Beschäftigten zusätzliche Sicherheit. „So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden. Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten“, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die Verordnung gelte zunächst bis Ende Juni.

UPDATE: Arbeitsminister Heil hat die Regelung nochmals verschärft. Damit werden alle Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens zwei Tests pro Woche anzubieten.

DRV: Arbeitgeber werden zu stark belastet

Für den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) ist die vom Bundeskabinett beschlossene Testpflicht in Betrieben nicht praxistauglich. "Die Regierung sollte für einen Ausgleich sorgen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes, Dr. Henning Ehlers. Er betont, dass Gesundheitsschutz unerlässlich ist. Die genossenschaftlich orientierten Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft würden Verantwortung für ihre Mitarbeiter übernehmen. „Ein Mehr an Sicherheit nutzt auch den Betriebsabläufen. Aber derzeit stehen für unsere Unternehmen nicht ausreichend valide Tests zur Verfügung, insbesondere wenn sie verpflichtend im betrieblichen Umfeld sind", so Ehlers. Die Verpflichtung bedeute einen erheblichen Mehraufwand, sowohl personell als auch finanziell.

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