Die Entwicklung auf dem Bodenmarkt ruft zunehmend die Politik auf den Plan. Nach Sachsen-Anhalt erwägt auch die niedersächsische Landesregierung Änderungen im Bodenrecht.
Landwirtschaftsminister Christian Meyer kündigte auf der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft (ASG) vergangene Woche in Göttingen für Anfang nächsten Jahres ein Symposium zu dem Themenbereich an. Dann werde man prüfen, ob und, wenn ja, welche Änderungen insbesondere im Grundstückverkehrsgesetz notwendig sind, um den Einfluss von nicht-landwirtschaftlichen Investoren zu begrenzen.
Auch die Erfahrungen anderer Länder würden dabei berücksichtigt. Unterdessen hat Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens seine Absicht bekräftigt, in den kommenden Monaten konkrete Vorschläge zur Änderung des Gesetzesrahmens vorzulegen. Der CDU-Politiker nannte neben einer Anzeigepflicht im Landpachtverkehrsgesetz eine striktere Kaufpreiskontrolle im Grundstückverkehrsgesetz, mehr Spielraum für die Landgesellschaften beim Vorkaufsrecht sowie eine Kontrolle des Kaufs von Geschäftsanteilen landwirtschaftlicher Unternehmen.
Aeikens betonte, dass die Maßnahmen einer sorgfältigen Vorbereitung bedürften, um eine rechtlich einwandfreie Umsetzung zu gewährleisten. Als wesentlichen Preistreiber auf dem Bodenmarkt bezeichnete er die Biogasförderung.
Unterabteilungsleiter Dr. Rainer Gießübel vom Bundeslandwirtschaftsministerium sieht noch erheblichen Klärungsbedarf. In der neuen Legislaturperiode müsse sorgfältig geprüft werden, „welche Maßnahmen wirklich weiterhelfen, um eine unerwünschte Konzentration der Verfügung über landwirtschaftlichen Boden zu vermeiden“. Dabei werde man auch um eine neue Leitbilddiskussion für die Agrarstruktur nicht herumkommen. (AgE)