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Aus für die Hofabgabeklausel ist besiegelt

Heute hat auch das Plenum des Bundestags beschlossen, die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für eine landwirtschaftliche Rente zu streichen. Die Alterskasse kann nun die offenen Rentenanträge endgültig bewilligen. Über die nun entstehende Finanzierungslücke und die künftige Junglandwirteförderung wird 2019 entschieden.

Lesezeit: 5 Minuten

Am heutigen Freitag hat der Bundestag die Hofabgabeklausel endgültig abgeschafft. Anfang Dezember steht die Gesetzesänderung zwar noch einmal auf der Agenda des Bundesrates, dieser ist aber nicht zustimmungspflichtig. Damit ist nun die Rechtsgrundlage dafür da, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Rentenanträge auch endgültig bewilligen kann. Die Hofabgaberegelung fällt rückwirkend zum 9. August 2018 weg. An dem Datum hatte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil, laut dem die Pflicht zur Hofabgabe als Bedingung für den Bezug einer Altersrente unanwendbar ist, weil sie in Teilen gegen die Verfassung verstößt, veröffentlicht.

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Mit der Abschaffung tun sich die Koalitionspolitiker unterschiedlich schwer. „Eine rechtssichere Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts unter Weiterführung der Hofabgabeverpflichtung war nach unserer Auffassung nicht möglich. Klar ist: Das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem hat sich bewährt und daran halten wir fest“, sagte der Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion Albert Stegemann. Die SPD schreibt sich die Abschaffung der Regelung auf ihre Fahnen. „Das ist ein Erfolg unseres unermüdlichen Einsatzes für mehr soziale Gerechtigkeit in der Landwirtschaft“, sagte die zuständige Berichterstatterin der SPD Ursula Schulte.

Die CSU-Berichterstatterin Marlene Mortler bedauert, dass sich mit der Abschaffung der Hofabgabeklausel ihr Vorschlag für einen Generationenvertrag für die Landwirtschaft nicht durchgesetzt hat. Darin hatte sie vorgeschlagen statt der Hofabgabeklausel, abgebende Landwirte mit höheren Rentenzahlungen zu belohnen. Mortler fordert nun, dass die Mehrkosten, die durch die Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung für die aktiven Landwirte entstehen, verträglich abgefedert werden. Sie spielt damit auf die Krankenversicherungskosten an, die möglicherweise durch den Verbleib von älteren Landwirten in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) höher werden könnten.

Opposition geschlossen hinter Abschaffung

Die Opposition steht geschlossen hinter der Abschaffung. Da die Gesetzesänderung wegen des Zeitdrucks heute an ein anderes Gesetz angehängt wurde, haben nicht alle Oppositionsfraktionen mitgestimmt, da sie Teile des nicht die Landwirtschaft betreffenden Gesetzespaketes nicht mittragen. Der Agrarsprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff, bezeichnete die Abschaffung als „gute Nachricht für die Bäuerinnen und Bauern“. Der Union warf er abermals eine „zu lange Verzögerung dieser Entscheidung“ vor. Auch die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kirsten Tackmann, sprach von einer „längst überfälligen“ Entscheidung. Für die FDP sagte deren Agrarsprecher Gero Hocker: „Ich bin froh, dass nun auch die GroKo erkannt hat, dass die Hofabgabeklausel in ihrer bisherigen Form keine Zukunft mehr hat."

Im kommenden Jahr wird die Bundesregierung über die endgültige Finanzierung der Maßnahme entscheiden. Erwartet werden, dass durch den Verzicht auf die Hofabgabe um die 50 Mio. € Mehrkosten auf das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), aus dessen Etat die Renten beglichen werden, zukommen werden. Die Agrarpolitiker der Koalition setzen darauf, dass das Bundesfinanzministerium diese Summe zusätzlich beisteuert und diese nicht aus dem BMEL Haushalt erwirtschaftet werden muss. Ebenso will die Koalition später über neue Anreize für Junglandwirte und Hofabgeber verhandeln, um die Hofübergabe frühzeitig anzuschieben. Geplant ist, dies vor allem mit der Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2020 gemeinsam zu regeln.

Der Bauernverband reagiert wie folgt:

„Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die schnelle Entscheidung des Gesetzgebers zur Abschaffung der Hofabgabeklausel vor allem unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Rechtsklarheit für die Versicherten. „Die gesetzliche Regelung schafft eine notwendige Rechtssicherheit für die Bauernfamilien. Eine geregelte Planung des Ruhestandes ist nun wieder möglich", sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. „Die Hofübergabe ist eine der größten Herausforderungen für die Bauernfamilien. Hierbei muss der Betrieb zukunftsfähig übergeben werden, aber es müssen auch Regelungen für die weichenden Erben getroffen werden. Die Hofübergabe ist oft auch eine große emotionale Hürde.“

Die Regelungen zur Abschaffung der Hofabgabeklausel hat der Deutsche Bundestag in seiner heutigen Sitzung mit der Verabschiedung des Qualifizierungschancengesetzes getroffen. Die Hofabgaberegelung als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Möglichkeiten zur Weiterführung der Hofabgabeklausel hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen. Eine rechtssichere Umsetzung dieser Entscheidung sei nicht möglich gewesen.

Ebenfalls ist im Gesetz die Reduzierung des Solidarzuschlags der aktiv Versicherten zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthalten. Diese Forderung des Bauernverbandes zur Vermeidung einer Benachteiligung der aktiven Landwirte wurde damit aufgegriffen. Aber auch weiterhin sollte eine rechtzeitige Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an die Hofnachfolger gefördert werden. Daher begrüßt der Bauernverband die mit dem Gesetzesbeschluss ebenfalls verabschiedete Entschließung des Bundestages, mit der die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eine wirksamere Junglandwirteförderung realisiert werden kann. Für den Erhalt zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ist dies äußerst wichtig.

Weiterhin fordert der Bundestag in seiner Entschließung die Verstetigung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Hier bleibt die Forderung des Berufsstandes bestehen, dass auch die Bundesmittel zur LUV gesetzlich verankert werden müssen.“

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