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Aus Landbesitz erwächst der Kirche Verantwortung

Da die Evangelische Kirche bundesweit auch ein großer Grundstücksbesitzer ist, kommt ihr hinsichtlich des Themas Boden eine besondere sozial-, schöpfungs- und wirtschaftsethische Verantwortung zu. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche Bauern die kirchlichen Flächen zu welchen Bedingungen als Pachtland erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Da die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bundesweit auch ein großer Grundstücksbesitzer ist, kommt ihr hinsichtlich des Themas Boden eine besondere sozial-, schöpfungs- und wirtschaftsethische Verantwortung zu. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche Bauern die kirchlichen Flächen zu welchen Bedingungen als Pachtland erhalten. Darauf hat der EKD-Landwirtschaftsbeauftragte Dr. Clemens Dirscherl bei einer zweitägigen Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer aus der württembergischen Landeskirche in der Heimvolkshochschule Hohebuch hingewiesen.


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Laut Dirscherl verfügt die EKD insgesamt über rund 325 000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. In der württembergischen Landeskirche würden jedoch gerade einmal 1 455 ha Acker- und Weideland sowie 2 730 ha Waldfläche verpachtet.


Christoph Zink und Jürgen Knittel von der Pfarrgutsverwaltung wiesen darauf hin, dass von der evangelischen Landeskirche in den Pachtverträgen ein Ausbringungsverbot von Klärschlämmen und gentechnisch verändertem Saatgut und Pflanzen verankert sei. Darüber hinaus wolle man die Landwirte aber wegen ihrer eigenen ethischen Verantwortung für die Bewirtschaftung des kirchlichen Pachtlandes nicht bevormunden. Zudem handele es sich zumeist nur um wenige, klein parzellierte Flächen.


Laut Zink und Knittel hat die Landeskirche mit dieser Vorgehensweise bisher gute Erfahrungen gesammelt. Nach Angaben der Heimvolkshochschule Hohebuch wurde den Pfarrern bei dem Treffen auch deutlich gemacht, dass man innerhalb der Gesellschaft nicht nur über Schöpfung predigen sollte, sondern dass es der praktischen Arbeit durch die Landwirtschaft vor Ort bedürfe, um diese Schöpfung tatsächlich zu bebauen und zu bewahren.

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