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Coronakrise

Ausdehnung der Aufenthaltsdauer für Saisonarbeitskräfte bleibt offen

Die Länder sind sich nicht einig, ob die Aufenthaltsdauer für Saisonarbeitskräfte auf 180 Tage ausgeweitet werden soll. Auch im Bund stößt Agrarministerin Klöckner auf Gegenwind.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarminister der Länder haben sich bei ihrer Videokonferenz am Freitag nicht auf eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer für Saisonarbeiter von jetzt 115 auf 180 Tage einigen können. Es gebe dafür noch „Widerstand aus einigen Ländern“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Damit sei für sie die Forderung aber „nicht vom Tisch“, wie Klöckner weiter ausführte.

Klöckner hatte sich bereits Ende April für die nochmalige Ausweitung der Aufenthaltsdauer ausgesprochen. Vor Ostern hatte die Bundesregierung die Aufenthaltsdauer von ausländischen Erntehelfern bereits von 70 auf 115 Tage ausgeweitet und strenge Einreisekontingente erlaubt.

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Eine Ausweitung auf 180 Tage soll Planungssicherheit für Ernte- und Pflegearbeiten bis in den Herbst hineinbringen. Klöckner verspricht sich von der weiteren Verlängerung auch einen größeren Infektionsschutz. Erntehelfer müssen so weniger oft ein- und ausreisen.

Bei der Agrarministerkonferenz schränkte Klöckner ein, ihr gehe es bei den 180 Tagen nicht um etwas dauerhaftes. „Das würde nicht funktionieren“, sagte sie. Je nachdem wie sich die Corona-Pandemie weiter entwickele, könnte die Regelung jedoch helfen, die weiter anstehenden Arbeiten in der Landwirtschaft zu bewältigen, so Klöckner weiter.

Mit Blick auf Verstöße gegen die Corona-Auflagen bei der Einreise und Unterbringung ausländischer Saisonarbeitskräfte appellierte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner an die Landwirte und die Länder diese einzuhalten und zu kontrollieren. „Mit den Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen steht und fällt die Akzeptanz der Bevölkerung für die Einreise der Erntehelfer“, sagte sie.

Offensiv hinter Klöckner haben sich bei der Agrarministerkonferenz in einer Protokollerklärung die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz das Anliegen gestellt. „Die unterzeichnenden Länder unterstützen den Vorschlag des BMEL, die 70-Tage-Regelung auf 180 Tage auszudehnen – unter Aussetzung des Kriteriums Berufsmäßigkeit“, heißt es dazu im Protokoll.

Skeptisch bleiben insbesondere die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Sie bitten die Bundesregierung in einer eigenen Protokollerklärung darum, „kurzfristig sicherzustellen, dass die Agrar-, Gesundheits- und Arbeitsschutzministerien der Länder über die jeweiligen Aufnahmebetriebe und die Zahl der dorthin weitergereisten Saisonarbeitskräfte unmittelbar nach deren Einreise in die Bundesrepublik Deutschland informiert werden“.

Die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis liegt jedoch beim Bund. Bisher gibt es aber dazu noch keine Übereinkunft der Bundesregierung. Vor allem in der SPD stieß der Vorstoß bisher auf Ablehnung. Zuständig für die Ausweitung wäre Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld der AMK weitere Verbesserungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften gefordert. In einem Positionspapier spricht sich der DBV dafür aus, auch über den Mai hinaus osteuropäischen Erntehelfern die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Zudem müsse der Einsatz von Grenzpendlern, die in der Landwirtschaft arbeiteten, ermöglicht werden. Ähnlich äußerte sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG). Nach Bauernverbandsangaben haben sich bis Mitte vergangener Woche rund 2.500 Betriebe auf der von ihm betriebenen Plattform saisonarbeit2020.bauernverband.de registrieren lassen. Im April sind über diesen Weg rund 24.000 Saisonkräfte eingereist. Für Mai haben die Betriebe bislang knapp 17.000 Erntehelfer angemeldet. Die Bundesregierung hatte zunächst für April und Mai die Einreise von jeweils 40 000 Saisonarbeitern unter strengen Infektionsschutzauflagen genehmigt.

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