Das ungarische Parlament hat das im Juli verabschiedete Landgesetz in die Verfassung aufgenommen, wodurch das Verbot des Erwerbs landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Ausländer nach zuvor mehrmaliger zeitlicher Befristung nun dauerhaft gültig ist.
Wie das Budapester Ministerium für Landesentwicklung Mitte Dezember weiter mitteilte, werden in Zukunft nur ungarische Staatsbürger Landwirtschaftsflächen in Ungarn kaufen können. Die Erde sei „ein nationaler Schatz und die Lebensgrundlage der Nation, die beide vor Spekulanten geschützt werden müssen“. Das Votum der Parlamentsabgeordneten sei daher eine „historische Entscheidung“ und bedeute „den Beginn einer neuen Ära für Ungarns Landwirtschaft“.
Das osteuropäische Land hatte bereits 2003 im Vorfeld seiner EU-Beitrittsverhandlungen ernste Besorgnis um die Zukunft seiner Agrarflächen zum Ausdruck gebracht und zunächst ein Verkaufsmoratorium für Ausländer bis zum Jahr 2011 durchgesetzt, das danach bis zum April 2014 verlängert wurde.
Das aktuelle Landgesetz umfasst neben dem Verkaufsverbot von Landwirtschaftsflächen an Ausländer auch einen Passus, der die Enteignung solcher Agrarflächen vorsieht, die nach dem Urteil des Gesetzgebers in die Rubrik „Taschenverträge“ fallen. Diese werden laut einem Bericht der Budapester Zeitung „Pester Lloyd“ hauptsächlich von Ausländern abgeschlossen, die über Kontrakte mit ungarischen Strohmännern beziehungsweise Besitzern der Flächen „Profit aus ungarischem Boden ziehen“, was illegal ist.
Im kommenden März läuft die Amnestie aus, in der sich die Betreiber derartiger „Taschenverträge“ straffrei von dem Vertragsobjekt trennen oder die Umwandlung in ein legales Konstrukt vornehmen können, beispielsweise ein Joint Venture oder eine andere Art einer transparenten Beteiligung an einem ungarischen Unternehmen. (AgE)