Bei ihrer Sitzung in dieser Woche konnten die EU-Kommissare keinen Entschluss zu möglichen Ausnahmen der Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fassen. Das bestätigte eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber top agrar am Mittwoch. „Die Kommission denkt noch darüber nach, ob die Einführung solcher Ausnahmeregelungen sinnvoll und machbar ist“, so die Sprecherin auf Nachfrage von top agrar.
Für Landwirte fehlt weiterhin Planungssicherheit
Für die Landwirte bleibt damit weiterhin unklar, ob sie mit der Stilllegung von 4 % ihres Ackerlands und den Auflagen zum Fruchtwechsel planen müssen oder nicht. Die meisten Landwirte bestellen in den kommenden Wochen unmittelbar nach der Getreideernte ihre Felder für die Folgekulturen. Und das ohne Klarheit über die Förderbedingung im kommenden Jahr, denn auch die nationalen GAP-Strategiepläne, die die Umsetzung der Agrarreform im Detail regeln, hat die EU-Kommission noch nicht genehmigt.
Agrarkommissar will Ausnahmen
Der EU-Agrarkommissar, Janusz Wojciechowski, hatte am Montag nach dem Treffen der EU-Agrarminister bestätigt, dass er zeitweise Ausnahmen der verpflichtenden Stilllegung und des sogenannten Fruchtwechsel befürworte. Ein Rechtstext, der die Ausnahmen ermöglichen soll, sei sogar schon geschrieben, so Wojciechowski.
Indirekt bestätigte er jedoch auch, dass er im zuständigen Gremium der EU-Kommission noch keine Mehrheit dafür hat. Noch ist also völlig unklar, ob und wann sich die EU-Kommission zu potentiellen GAP-Ausnahmen durchringt.