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Austritt aus Jagdgenossenschaften soll im Einzelfall möglich werden

Die Bundesregierung will im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von Ende Juni dieses Jahres den Austritt aus einer Jagdgenossenschaft im speziellen Einzelfall ermöglichen. Das hat das Kabinett auf Anfrage der Grünen bestätigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) von Ende Juni dieses Jahres den Austritt aus einer Jagdgenossenschaft im speziellen Einzelfall ermöglichen. Das hat das Kabinett auf Anfrage der Grünen bestätigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium inzwischen auch schon an die betreffenden Verbände verschickt.


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Der EGMR hatte bekanntlich festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung sei. Grundeigentümer müssten die Jagd auf ihrem Gelände nicht uneingeschränkt dulden, sofern sie die Jagd aus Gewissensgründen ablehnten. Mit der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes soll das Urteil des EGMR zur „Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften“ nun umgesetzt werden.


Dem Entwurf des Ministeriums zufolge wird dem einzelnen Grundflächeneigentümer die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag seine Grundfläche aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. Dafür müssen jedoch diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Aus den Bundesländern dürften keine Einwände kommen; sie hatten kürzlich bekräftigt, am System der Jagdgenossenschaften und dem Reviersystem festhalten zu wollen.


Gemäß dem im geltenden Bundesjagdgesetz verankerten Reviersystem sind Grundstücksbesitzer, deren Flächen kleiner als 75 ha sind, automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft - ob sie dies wollen oder nicht. Sie müssen die Jagd auf dem eigenen Grundstück dulden, was entsprechend auch für die Errichtung von Hochsitzen gilt.


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