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Ba-Wü fördert ab sofort Investitionen auf kleinen Höfen

In Baden-Württemberg gibt es eine neue Fördermaßnahme für Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe: Die Basisförderung beträgt 20 %, eine Aufstockung auf 30 % ist für besonders tiergerechte Haltung von Rindern und eine Premiumförderung von 40 %bei Investitionen in die Tierhaltung möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einer neuen Fördermaßnahme für Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe will das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium den Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaften im Land unterstützen.


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„Wir haben die auf kleine landwirtschaftliche Betriebe ausgerichtete Fördermaßnahme in die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) integriert. Sie wird landesweit angeboten und rundet das bisherige Förderspektrum ab“, sagte Agrarminister Alexander Bonde. Gefördert würden Investitionen in die Tierhaltung sowie der Erwerb technischer Anlagen und Hangspezialmaschinen für die Bewirtschaftung von Steillagen.



„Die Basisförderung beträgt 20 Prozent, eine Aufstockung auf 30 Prozent ist für besonders tiergerechte Haltung von Rindern und eine Premiumförderung von 40 Prozent bei Investitionen in die Tierhaltung beispielsweise von Schafen oder Ziegen möglich“, erläuterte der Minister. Die zuwendungsfähigen Kosten müssten mindestens 20.000 Euro beantragen und könnten maximal bei 200.000 Euro liegen.



Anträge können von landwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden, deren Standardoutput höchstens 80.000 Euro je Jahr beträgt und die mit ihrer Bewirtschaftung Leistungen zum Erhalt der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg erbringen. Bei den Vorhaben sind Anforderungen aus einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und bei Stallbauten besondere Anforderungen an den Tierschutz zu erfüllen. Die nachhaltige Tragfähigkeit der Maßnahme muss dargelegt werden. Die Antragstellung wird für viele kleine Betriebe dadurch erleichtert, dass keine Buchführungsunterlagen vorgelegt werden müssen.

„Bis zum Jahr 2020 ist die Bereitstellung von insgesamt 14 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln vorgesehen“, sagte Bonde. „Die Förderung kleiner Ställe, Heulager und hangtauglicher Spezialmaschinen ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung unserer kleinen landwirtschaftlichen Betriebe,“ sagte der Minister abschließend.



Landwirte können die Anträge ab sofort bei den Landwirtschaftsabteilungen der Regierungspräsidien stellen.

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