Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus muss sich fünf Jahre nach dem Abschuss einer Wölfin im Landkreis Rostock für die Entnahme wahrscheinlich vor Gericht verantworten.
Der Rechtsausschuss des Landtages empfahl am 7. Mai, die Immunität des SPD-Politikers aufzuheben. Dieser dürfte der Landtag folgen.
Vor diesem Hintergrund erklärte der auch für Umweltfragen zuständige Minister, dass er die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock, Anklage zu erheben, nicht nachvollziehen könne. Er sowie die von den Ermittlungen ebenfalls betroffenen Mitarbeitenden des Ministeriums hätten sich rechtmäßig verhalten.
Wolf rechtswidrig freigegeben?
Die Staatsanwaltschaft Rostock sieht das anders. Sie wirft Backhaus und mehreren seiner Mitarbeiter vor, rechtswidrig beim Landkreis darauf hingewirkt zu haben, dass die Wölfin entnommen wird. Hierdurch sei gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen worden. Das rechtswidrige Töten von Wölfen kann mit einer Geldstrafe von 50.000 € oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Wölfin näherte sich öfter einem Hofhund
Im März 2020 hatte der Landkreis Rostock auf Antrag des von Backhaus geführten Ministeriums eine Abschussgenehmigung für eine Wolfsfähe erteilt. Der Ressortchef hatte diese mit der Gefahr der Entstehung von Wolfshybriden begründet.
Die Wolfsfähe habe sich wiederholt einem Hofhund genähert und sich offenbar auch mit diesem gepaart, bekräftigte der SPD-Politiker jetzt nochmals den damaligen Grund für den Abschuss. Die Hybridisierung stelle eine Gefahr für die Wolfspopulation dar.
Gefahr von Hybridwelpen bestand nicht
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald entschied aber im Februar 2025, dass die Tötung unrechtmäßig gewesen sei. Die Wölfin sei nicht trächtig gewesen. Dies hatte sich bei der Untersuchung des getöteten Tieres herausgestellt.
Die Wolfsfähe wurde im April 2020 erschossen. Der Minister wies jetzt zudem erneut darauf hin, dass zuvor andere Maßnahmen zur Abwendung der Hybridisierung versucht worden seien, wie etwa der Fang mit einer Kastenfalle oder der Einsatz eines Betäubungsgewehrs, diese aber erfolglos geblieben seien.
Backhaus verweist auf Verwaltungsgericht
Für Backhaus sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft „inhaltlich nicht zutreffend“. Die Beteiligten hätten im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben rechtmäßig gehandelt, um die Gefahr der Hybridisierung abzuwenden. Dies habe auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt.
Verwaltungsrechtlich ist die Frage, ob die Genehmigung zur Tötung der Wolfsfähe rechtmäßig war, dem Minister zufolge inzwischen Gegenstand eines Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Frage der Rechtmäßigkeit der vom Landkreis Rostock erteilten Genehmigung sei grundsätzlich zu trennen von der Strafbarkeit des Verhaltens der Beteiligten, betonte Backhaus.