Der Riss dreier Schafe am 7. Oktober im Landkreis Heilbronn geht auf das Konto eines Wolfs. Das bestätigte kürzlich das Stuttgarter Umweltministerium. Ressortchef Franz Untersteller mahnte Nutztierhalter und -verbände zur Besonnenheit. Der Nachweis sei kein Grund, in Panik zu verfallen und um die wirtschaftliche Existenz zu fürchten. Entscheidend sei, die Nutztiere so gut wie möglich zu schützen.
Der Grünen-Politiker empfahl Elektrozäune als „wirksamen Grundschutz“ und wies auf die Entschädigungsmöglichkeiten für die Schafhalter hin. Unterstellers Kollege aus dem Agrarressort, Peter Hauk, forderte unterdessen eine Regulierung des Wolfsbestandes. Medienberichten zufolge sprach sich der CDU-Politiker für eine Bejagung des Raubtieres aus, und zwar gegebenenfalls auch durch Fallen.
Hauks Äußerungen riefen unmittelbare Kritik des baden-württembergischen Landesverbandes des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hervor. Dessen Vorsitzender, Johannes Enssle, konstatierte dem Minister, beim Abschuss streng geschützter Tiere „immer ganz vorne mit dabei“ zu sein. Wenn es jedoch darum gehe, nachhaltige Lösungen zu finden, sei nichts zu hören; obwohl es zur Unterstützung der Weidetierhalter dringenden Handlungsbedarf bei der Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung und der Notifizierung des eigenen Herdenschutzprogramms an Brüssel gebe. Hauk müsse „endlich seine Hausaufgaben machen“, anderenfalls dränge sich der Eindruck auf, er wolle gar keine Lösungen und „sabotiere den Herdenschutz bewusst“, so Enssle.
Unterdessen forderte die FDP/DVP-Fraktion im Stuttgarter Landtag die Landesregierung auf, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, um eine „rasche und rechtssichere“ Entnahme von Problemtieren zu ermöglichen. Die Einbindung der Jägerschaft werde zudem ein engmaschiges Monitoring erleichtern.
Tierschutzhunde-Verordnung anpassen
Untersteller sprach sich außerdem dafür aus, umgehend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Nutztierhalter im Land ausgebildete Herdenschutzhunde einsetzen könnten. Verantwortungsbewusster Tier- und Artenschutz sei, die Nutztiere optimal zu schützen und zugleich dem Wolf das Überleben zu ermöglichen.
Notwendig sind dafür nach Ansicht des Umweltressorts eine Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung des Bundes sowie ein Richtungswechsel bei ihrer Auslegung. Die Verordnung sei in Baden-Württemberg bislang - entgegen der Lesart des Bundeslandwirtschaftsministeriums - so interpretiert worden, dass Herdenschutzhunde nicht auf Weiden mit Elektrozäunen eingesetzt werden dürften, da stromführende Vorrichtungen in Hundezwingern nicht erlaubt seien.
Das Bundesministerium habe aber bereits im Sommer klargestellt, dass „eine Weide kein Zwinger im Sinne der Verordnung sei“, erklärte das Stuttgarter Umweltressort. Untersteller kündigte an, sich beim Agrarressort, das bislang eine „sehr strenge Linie“ bei der Interpretation der Regelungen gefahren sei, für einen Richtungswechsel einzusetzen.
Überzeugungsarbeit will der Grünen-Politiker auch in Berlin leisten, um die Tierschutzhunde-Verordnung an die Erfordernisse des Herdenschutzes anzupassen. Vorgaben wie die Anlage eines wärmegedämmten und witterungsgeschützten Liegeplatzes für Hunde, die im Freien eingesetzt werden, gingen zu Lasten der Wanderschäferei, stellte Untersteller fest.