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Stuttgart

Baden-Württemberg gewährt Zuschusses zu Versicherungsprämien

Agrarminister Hauk fördert die jährliche Versicherungsprämie der Landwirte mit einem Zuschuss von bis zu 50 %. Für so versicherte Kulturen und Risiken gibt es dann zukünftig keine Ad-hoc-Hilfen mehr.

Lesezeit: 2 Minuten

Baden-Württemberg läutet durch die Förderung von Versicherungsprämien im Rahmen eines Pilotprojekts im Obst- und Weinbau einen Systemwechsel bei der Unterstützung hinsichtlich der Folgen von Witterungsextremen ein.

Wie der Stuttgarter Landwirtschaftsminister Peter Hauk mitteilte, erhalten Betriebe mit der Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien einen Anreiz, die eigenbetriebliche Risikovorsorge zu stärken und somit das Risiko finanzieller Verluste infolge witterungsbedingter Ertragsausfälle zu verringern.

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Allerdings würden für die mit staatlicher Unterstützung versicherbaren Kulturen und Risiken zukünftig keine Ad-hoc-Hilfen mehr gewährt. Gefördert werde die jährliche Versicherungsprämie mit einem Zuschuss von bis zu 50 %, ausgenommen Umsatzsteuer und sonstige Steuern, Skonti, Beiträge und Gebühren. Die Maximalentschädigung belaufe sich auf höchstens 80 % der Versicherungssumme. Außerdem seien kulturspezifische Höchstwerte für die Versicherungssumme je Hektar vorgesehen.

Antragsberechtigt seien landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in dem Bundesland, die förderfähige Kulturen des Obst- und Weinbaus auf Flächen in dem Bundesland anbauten. Förderfähig seien Kern- und Steinobst, Strauchbeeren, Erdbeeren, Industrie- und Mostobst sowie Wein- und Tafeltrauben. Das Antragsverfahren endet am 1. März 2020. Weitere Informationen und Antragsformulare können im Internet heruntergeladen werden.

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