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Baden-Württemberg kann Prämien nur im Zwei-Wochen-Rhythmus auszahlen

„Die Prämie im Dezember ist sicher“, hieß es stets. In Baden-Württemberg müssen sich die Landwirte aber noch einige Wochen bis in den Januar hinein gedulden, bis die vollen Beträge auf dem Konto sind. Grund ist ein Bearbeitungs- und Prüfungsstau in den Behörden.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Prämie im Dezember ist sicher“, hieß es stets. In Baden-Württemberg müssen sich die Landwirte aber noch einige Wochen bis in den Januar hinein gedulden, bis die vollen Beträge auf dem Konto sind. Grund ist ein Bearbeitungs- und Prüfungsstau in den Behörden, weil eine neue Software erst ab November funktionierte.

 

Wie das Stuttgarter Agrarministerium mitteilt, werden jetzt im Dezember die Mittel der Förderanträge für steiles Dauergrünland und für die Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie ausgezahlt. Bei den Direktzahlungen kommt die erste Auszahlung von Basis-, Greening- und Umverteilungsprämie gleich nach Weihnachten. Die Junglandwirteprämie als Teil der Direktzahlungen wird separat im neuen Jahr ausgezahlt. Ende Dezember erfolgen auch die ersten Zahlungen für die Ausgleichszulage. Darüber hinaus würden zusätzlich im etwa zweiwöchigen Turnus weitere Zahlungen erfolgen. So gebe es Mitte Januar die nächsten Überweisungen.

 

Aber: Ausgezahlt werden können laut Ministerium generell nur abschließend bearbeitete und fehlerfreie Anträge. Anträge mit einer Betriebskontrolle könnten in den EU-Verfahren bei den Dezemberzahlungen leider noch nicht berücksichtigt werden, heißt es. Dies könnte bei einzelnen Betrieben unter Umständen zu finanziellen Engpässen am Jahresende führen, gesteht das Ministerium ein.


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Software war erst ab November verfügbar


Daran, dass die Behördenmitarbeiter jetzt so unter Druck stehen, ist das Land allerdings selbst schuld. Denn die Landwirtschaftsverwaltung hatte bereits in diesem Jahr die erst ab 2018 von der EU geforderte grafische Antragsstellung und Bearbeitung (GISELa) eingeführt. Die Installation der neuen EDV fiel dabei in eine Zeit, in der die Beamten noch alle Hände voll mit der Umsetzung der großen GAP-Reform von 2015 zu tun hatten. Diese brachte bekanntlich erhebliche Nacharbeiten mit sich. Und wegen fehlender Software konnten die Vor-Ort-Kontrollen erst im November statt wie üblich im Juni starten.

 

Das Ministerium sieht das natürlich anders und kann die Kritik aus dem Berufsstand nicht nachvollziehen. Die Umstellung auf das Geoinformationssystem führe künftig zu einer schnelleren und besseren Bearbeitung und sei schließlich von der EU vorgeschrieben, hieß es. Abgesehen davon habe man die Auszahlung der verschiedenen Gelder auch schon letztes Jahr so gehandhabt. Nur kann eine nicht fristgerecht eingehaltene Prämienauszahlung aus der Vergangenheit Maßstab für die Zukunft sein?, fragen sich die Bauern, die dringlichst auf die zugesagten Gelder warten.

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