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Landtagswahlen

Baden-Württemberg: Verbände fordern mehr Vielfalt in der Landwirtschaft

Kurz vor der Landtagswahl rufen mehrere Verbände dazu auf, die heimische Landwirtschaft zu stärken und die artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten - ihre Forderungen im Detail.

Lesezeit: 4 Minuten

In einer gemeinsamen Mitteilung betonen die sieben Verbände, dass der Rückgang der Artenvielfalt ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen habe. Stellvertretend für viele Artgemeinschaften des Offenlandes, zeigen Rebhuhn, Kiebitz und Feldhase wie groß der Einfluss der Landbewirtschaftung auf die Artenvielfalt und ihre Lebensräume sei. Nach Ansicht der Verbände müssen Landwirtschaft und biologische Vielfalt aber keine Gegensätze sein. Baden-Württemberg brauche daher eine Landwirtschaft, die die Kulturlandschaft und Artenvielfalt erhalte und fördere, bäuerlichen Familienbetrieben ein angemessenes Einkommen ermögliche und regionale Lebensmittel generiere.

Forderung 1: Insgesamt 370 Mio. Euro zur Weiterentwicklung von FAKT und LPR

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Damit die im Grundsatz guten Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg – FAKT und LPR – auf großer Fläche Wirkung für die biologische Vielfalt und den Erhalt der Kulturlandschaft entfalten können, müssen sie den Verbänden zufolge weiterentwickelt und mit mehr Geld hinterlegt werden. Vorschläge hierfür hätten sie gemeinsam mit weiteren landesweit aktiven Verbänden in ihrer Studie Kulturlandschaft 2030 veröffentlicht. Insgesamt erkennen die Verbände einen Mehrbedarf von 225 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich zu den 145 Mio. Euro, die derzeit in den beiden Agrarförderprogrammen FAKT und LPR stecken. Zur Finanzierung könnten dazu Mittel von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet werden. Andernfalls müssten die Mehrkosten aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Hierbei laute die Devise: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.

Forderung 2: Anreize statt Entschädigungen

Naturschutz müsse sich für landwirtschaftliche Betriebe lohnen. Das alleinige Abstellen auf Entschädigungszahlungen reiche nicht, um Dienstleistungen für den Naturschutz für landwirtschaftliche Betriebe attraktiv zu machen und entsprechend zu entlohnen. Die EU-Agrarreform werde voraussichtlich die Möglichkeit schaffen, in der Agrarförderung auch Anreize anzubieten. Davon müsse in der kommenden Legislaturperiode auch auf nationaler und Landesebene Gebrauch gemacht werden.

Forderung 3: Mehrjährige Refugialflächen

Nur durch einen höheren Anteil an integrierten Ganzjahreslebensräumen (Refugialflächen) könne der Verlust der Biodiversität im Agrarraum gestoppt und umgekehrt werden. Schlüssel seien hierbei mehrjährige Maßnahmen (z.B. mehrjährige Brachebegrünungen), die die kritischen Phasen im Jahr abdecken (z.B. Brutzeit von Bodenbrütern) und der Insektenkinderstube Raum für deren Entwicklung lassen. Die notwendige Festlegung der Refugialflächen müsse sich am Erfolg für die Fauna und Flora orientieren. Maßnahmen der Guten Landwirtschaftlichen Praxis (z. B. Zwischenfrüchte) gehören nach Ansicht der Verbände nicht zu den Refugialflächen. Zur Umsetzung dieser sehr wirksamen Maßnahmen sollten jährlich mind. 5 Mio. Euro in FAKT zur Verfügung stehen.

Forderung 4: Biotopverbund stärken

Die Kommunen erstellen bis 2021 Konzeptionen für den Biotopverbund auf 10 % der Landesfläche. Dafür sollte das Land jährlich 20 Mio. Euro an Sachmitteln für die Planung auf kommunaler und regionaler Ebene und zur projektbezogenen Umsetzung zur Verfügung stellen. Die LEVs (Landschaftserhaltungsverbände) sollen dabei die Projekttreibenden sein. Nur durch einen funktionalen Verbund könnten isolierte Teilpopulationen bedrohter Offenlandarten verknüpft und neu geschaffene Lebensräume besiedelt werden.

Forderung 5: Verbesserung der Biodiversitätsberatung

Agrarumweltmaßnahmen seien kein Selbstläufer, an einer zielorientierten Biodiversitätsberatung führe kein Weg vorbei. Die Biodiversitätsberatung im Land müssten in der Antragstellung und Umsetzung deutlich vereinfacht werden – mit dem Ziel, bei Landwirten stärker gefragt zu werden und eine Wirkung in der Fläche zu entfalten. Kern der Beratung müssen die Schaffung von Refugialflächen und die konsequente Verfolgung der weiteren Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes sein. Um eine Beratung gewährleisten zu können, die sich an diesen Zielen orientiert, müsse diese in öffentlicher Hand liegen. Damit die Landwirte in Baden-Württemberg bereits im Vorfeld eine zukunftsfähige Ausbildung erhalten, sollten die Lehrpläne so rasch wie möglich um die wichtigen gesellschaftlichen Herausforderungen Biodiversität, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ergänzt werden.

Forderung 6: Tiere auf die Fläche

Die Bedeutung der Beweidung für die Artenvielfalt wurde nach Ansicht der Verbände lange unterschätzt. Insbesondere extensive Beweidung verdiene mehr Beachtung und Förderung. Viele Tierhalter seien jedoch frustriert über die umfangreiche Bürokratie. Für die Flächenkontrolle der Weiden im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) müssen weitere Vereinfachungen erreicht werden, um die biodiversitätsstiftende Arbeit der Betriebe zu unterstützen.

Forderung 7: Mehr Schutz fürs Moor

Wo Moorböden noch ackerbaulich oder intensiv als Grünland genutzt werden, würden den Verbänden zufolge große Mengen Kohlendioxid emittiert. Diese Flächen müssten einer mindestens klimaneutralen Nutzung zugeführt werden und könnten als integrierte Rückzugsräume (Refugialflächen) im Offenland fungieren.

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