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Volksantrag

Baden-Württemberg: Welche Chance hat der Volksantrag?

Das wollten gestern Abend rund 650 Bauern aus der Bodenseeregion wissen. Michael Nödl vom BLHV Freiburg klärte auf. Rückenwind für die Erzeuger kommt von Winfried Kretschmann.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Brisanz des aktuell laufenden Volksbegehrens füllte gestern Abend den Kursaal in Überlingen und vereint derzeit alle Erzeuger, egal ob sie nun Obst- oder Weinbauern sind oder Vieh halten: Was kann der vom Berufsstand am 2. Oktober beim Landtag angezeigte Volksantrag leisten und wie können wir selbst aktiv werden, um den Gesetzentwurf zu verhindern? Das waren die zentralen Fragen, die derzeit alle in der Branche antreiben.

Keine politische Bremse

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"Der Volksantrag ist "die" Alternative für den Artenschutz und für die Landwirtschaft", so Michael Nödl, Justiziar beim BLHV in Freiburg. Es handele sich dabei nicht um einen Gesetzentwurf, sondern um Forderungen, die einen langfristigen, nachhaltigen Impuls in die Landwirtschaft in Baden-Württemberg setzen sollen. "Es soll kein Strohfeuer sein und keine Eintagsfliege", so Nödl. "Unsere Forderungen sollen versöhnen und eine Art Gesellschaftsvertrag für Artenschutz und Landwirtschaft darstellen. Denn die gesamte Gesellschaft muss was tun."

Der BLHV-Vertreter bekräftigte, dass man auch dann am Volksantrag festhalten werde, wenn der Landtag einen eigenen alternativen Gesetzentwurf einbringe. Hinter dem Vorhaben steht ein breites Bündnis der berufsständischen Verbände bestehend aus BLHV, LBV, WBV und LVEO. Die einzelnen Forderungen des Volksantrags finden Sie hier: https://www.topagrar.com/suedplus/news/volksbegehren-bauernverbaende-reichen-volksantrag-ein-11838199.html

Zur Frage nach den Chancen des Volksantrags, den Gesetzentwurf von ProBiene zu verhindern, sagte der Rechtsanwalt: "Der Volksantrag ist zwar keine politische Bremse für das Volksbegehren, aber wir stoßen damit eine Debatte an, die im Gesetz Berücksichtigung finden muss. Der Landtag muss klar zu unseren Punkten Stellung beziehen." Ansonsten gebe es die juristischen Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde mit Musterklagen. Denkbar sei, dass der Landtag in der Folge des Volksantrags den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf so nicht annehme oder dass Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen würden.

40 000 Unterschriften plus x

Voraussetzung dafür, dass der Volksantrag allerdings Wirkung zeige, seien ausreichend Stimmen. "Wir brauchen 40 000 Stimmen plus x Unterschriften", so Nödl. Die müssten so schnell wie möglich zusammenkommen, jeder sei gefordert mitzumachen und möglichst viele Stimmen im eigenen Umfeld zu sammeln. Ab dem 18. Oktober würde die Stimmensammlung beginnen. "Wir brauchen bis Ende des Jahres möglichst viele Stimmen, um den Antrag beim Landtag einzureichen. Dann erfolgt eine dreimonatige Zulassungsprüfung. Wir sollten möglichst vor dem 2. Quartal, wenn ProBiene möglicherweise mit ihrem Entwurf im Landtag sind, auch mit dem Volksantrag präsent sein."

Kretschmann lehnt Gesetzentwurf erstmals ab

Die überwiegende Stimmung unter den Bauern ist positiv, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens verhindern zu können, zumal sich gestern erstmals auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im SWR klar gegen das Volksbegehren ausgesprochen hat. "Das geht so nach unserer Ansicht auf gar keinen Fall und hätte dramatische Folgen für rund Tausende ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe", so sein Zitat. Derzeit hat die Landesregierung laut Nödl noch keinen alternativen Gesetzentwurf. Es gebe nur strategische Überlegungen und Planspiele.

Am Ende gab sich Michael Nödl gestern Abend optimistisch: "Ich bin zuversichtlich, dass wir etwas Gutes bewegen können."

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