Der Hinzuverdienst von BAföG-Empfängern aus pandemiebedingten Einsätzen in systemrelevanten Branchen und Berufen wird rückwirkend ab dem 1. März komplett anrechnungsfrei bleiben. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Trotz des pandemiebedingten Hinzuverdienstes bekommen Schüler und Studenten ihre BAföG-Förderung also in allen Monaten des Bewilligungszeitraum voll ausgezahlt. Bis jetzt galt, dass der Hinzuverdienst aus einem pandemiebedingten Einsatz auf das Bafög des jeweiligen Beschäftigungsmonats angerechnet wird, nicht aber (wie im Normalfall) auf alle Monate des Bewilligungszeitraumes.