Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Folgen der Agrarreform

Basisprämie sinkt auf rund 150 € je Hektar

Der DBV hat Berechnungen zu den finanziellen Folgen der AMK-Beschlüsse vorgelegt. Bayern und Baden-Württemberg sind demnach die Gewinner der Umverteilung zugunsten der ersten Hektare.

Lesezeit: 4 Minuten

Eine erhebliche Reduzierung der Basisprämie käme bei Inkrafttreten der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz (AMK) zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die landwirtschaftlichen Betriebe zu.

Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) leitet sich aus den Beschlüssen in der nächsten Förderperiode eine Basisprämie von rund 150 €/ha ab. Im Jahr 2020 belief sich dieser Wert auf 173,16 €; in diesem Jahr liegt er ebenfalls bei rund 173 €. (Anm. d. Redaktion: In einer früheren Version war fälschlicherweise von 260 €/ha die Rede)

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling am vergangenen Donnerstag gegenüber Journalisten erläuterte, ergibt sich die künftige Basisprämie unter Anrechnung der vorgesehenen Abzüge durch die höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, die Bereitstellung von 25 % der Direktzahlungsmittel für Eco-Schemes, die Junglandwirteprämie, die gekoppelte Weidetierprämie sowie die Umverteilung zugunsten der ersten 60 Hektare.

Nach Angaben von Hemmerling leitet sich daraus für 2023 als erstes Jahr der neuen Förderperiode ein Wert von rund 156 €/ha ab, der dann bis 2027 auf knapp 148 €/ha sinkt.

Erhebliche Verteilungseffekte zwischen den Bundesländern ergeben sich dem stellvertretenden Generalsekretär zufolge durch die stärkere Förderung der ersten Hektare. Den größten Zufluss verzeichnet infolge der Umverteilung demnach Bayern mit insgesamt rund 61 Mio. € im Jahr, gefolgt von Baden-Württemberg mit knapp 24 Mio. € und Nordrhein-Westfalen mit gut 19 Mio. €.

Umgekehrt gehen den ostdeutschen Ländern in erheblichem Umfang Mittel verloren. Für Mecklenburg-Vorpommern sind das nach DBV-Berechnungen jährlich rund 31 Mio. €, für Brandenburg etwa 29 Mio. € und für Sachsen-Anhalt rund 26 Mio. €.

Unterdessen zeigt sich, dass die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Gesetzentwürfe zur nationalen Umsetzung der GAP trotz der Einigung der Länderagrarminister von vorletzter Woche kein Selbstläufer ist.

Zeit drängt

Wie aus Ministeriumskreisen in Berlin zu erfahren war, hat ein Gespräch zwischen den Staatssekretären vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, am 29. März noch keine Einigung gebracht. Die für den vorigen Mittwoch geplante Kabinettsbefassung fiel ins Wasser. Offenbar wird jetzt der 14. April angestrebt.

Es gebe noch Gesprächsbedarf, hieß es im Bundesumweltministerium. Dort verweist man darauf, dass die AMK kaum Aussagen zu Inhalten der Grünen Architektur, wie die Ausgestaltung der Eco-Schemes, getroffen habe. Die Verhandlungen zwischen den Ressorts sollen nun weitergeführt werden. Der nationale Strategieplan ist bis Ende 2021 in Brüssel einzureichen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte Anfang März mit seinen Referentenentwürfen für ein GAP-Direktzahlungen-Gesetz, ein GAP-Konditionalitäten-Gesetz und ein GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz die Initiative ergriffen. Die AMK ist mit ihren Beschlüssen in einigen Punkten über die Gesetzentwürfe hinausgegangen. Unter anderem sollen 25 % statt 20 % der Direktzahlungsmittel für Eco-Schemes zur Verfügung gestellt und die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule deutlich erhöht werden.

Nach einem Einstieg mit 10 % im Jahr 2023 soll dieser Prozentsatz schrittweise bis 2026 auf 15 % angehoben werden. Mehrere Länderressortchefs haben den Bund aufgefordert, den zwischen ihnen erzielten Kompromiss zu übernehmen.

------

An der Praxis orientieren

Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing zeigte sich indes zufrieden mit dem Ergebnis der AMK. Erfolge aus Landessicht seien die Unterstützung von Junglandwirten sowie der kleinen und mittleren Betriebe und die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten in der ländlichen Entwicklung. Wissing forderte die Bundesregierung auf, den AMK-Kompromiss im Rahmen der nationalen Gesetzgebung zur GAP umzusetzen.

Durch die Erhöhung der Zuschläge für die ersten 60 ha werde die Bedeutung der kleinen und mittleren bäuerlichen Betriebe für die Agrarstruktur und den ländlichen Raum im Land angemessen berücksichtigt. Erfreulich sei zudem, dass Junglandwirte mit nun rund 70 €/ha für bis zu 120 ha statt bisher rund 45 €/ha für bis zu 90 ha Betriebsfläche deutlich besser unterstützt würden.

Bei den noch ausstehenden Festlegungen zu den Eco-Schemes müsse man sich „nah an der Praxis orientieren“. „Sonst erweisen wir einer zukunftsfähigen, umwelt- und klimaschonenderen Landwirtschaft einen Bärendienst“, warnte Wissing. Die Anerkennung einer vielfältigen Fruchtfolge in den Katalog der Ökoregeln wertet der Ressortchef als eine wichtige Errungenschaft in dem AMK-Beschluss. Auch mit der Anlage von Blühstreifen hätten viele Landwirte bereits gute Erfahrungen gesammelt.

Als ambitioniert betrachtet der Minister die vorgesehene Umschichtung in die Zweite Säule von 10 % der Direktzahlungsmittel im Jahr 2023 bis hin zu 15 % im Jahr 2026.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.