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„Bauern-Milliarde“ verzögert sich

Der Bauernverband aus Niedersachsen informiert über den aktuellen Stand bei der Verteilung der Bauernmilliarde und weist auf die damit verbundenen Pflichten und Regelungen für Empfänger hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Milliarde Euro zusätzlicher Mittel war mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm für die Anpassung der Landwirtschaft an das neue Düngerecht vereinbart worden. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Programms laufen nun auf Hochtouren, hat der Bauernverband aus Niedersachsen erfahren.

Nach den noch andauernden fachlichen und politischen Abstimmungsprozessen würden die konkreten Förderbestimmungen und -bedingungen frühestens Ende November 2020 erwartet. Das Antragsverfahren soll dann im Januar 2021 beginnen.

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Über die Jahre 2021 bis 2024 verteilt sollen nach derzeitigem Stand 816 Mio. € für Investitionsmaßnahmen, 140 Mio. € für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. € für die Innovationsförderung und 20 Mio. € in den Bereich Digitalisierung fließen.

Geplant ist, dass Investitionen über eine Kombination von Darlehen und Zuschüssen über die landwirtschaftliche Rentenbank nach dem sogenannten Hausbankenverfahren gefördert werden. Landwirtschaft und Gartenbau werden damit bei Investitionen zur Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt. Antragsberechtigt sollen Betriebe der landwirtschaftlichen Primärerzeugung und landwirtschaftliche Dienstleister wie Lohnunternehmen und Maschinenringe sein.

Der Fördersatz soll bei 40 % für landwirtschaftliche Unternehmen und bei 20 % für landwirtschaftliche Dienstleister liegen, so das Landvolk weiter. In den förderfähigen Investitionskosten sind Planungskosten grundsätzlich inbegriffen.

Nach aktuellem Stand sind Fördereinschränkungen wie der Großviehbesatz pro Hektar oder eine Einkommensprosperität nicht vorgesehen. Der Darlehnsanteil bei landwirtschaftlichen Unternehmen beträgt mindestens 60 % und höchstens 100 % der förderfähigen Investitionen. Sofern erforderlich, ist eine Baugenehmigung bei Antragstellung vorzulegen.

Bei Investitionsvolumen von unter 100.000 € wird voraussichtlich das Einholen von drei Angeboten erforderlich sein, bei entsprechenden Investitionen von über 100.000 sogar ein Ausschreibungsverfahren. Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Förderung soll 10.000 € betragen.

Investitionen sind nur förderfähig, soweit sie über die gesetzlichen Standards hinaus gehen. Gefördert werden können die Anschaffung definierter Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für eine exakte Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmitteln sowie Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Darüber hinaus werden bauliche Anlagen zur Lagerkapazitätserweiterung von Wirtschaftsdüngerlagern sowie gegebenenfalls für eine effiziente Entwässerung von Fahrsiloanlagen und (auch mobile) Kleinanlagen zur Gülleseparierung gefördert, berichtet das Landvolk.

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