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Bauern müssen 700 ha Ackerland an Tagebau Hambach abgeben

Der Braunkohle-Tagebau Hambach kann fortgeführt werden. Für das künftige Habitat der Tiere, vor allem der Fledermäuse, sowie für die Leittrassen bekommt die RWE Power AG nun 1500 ha Land, davon 700 ha Ackerland, das die Bauern abgeben müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Braunkohle-Tagebau Hambach kann fortgeführt werden. Das zuständige Bergamt hat den Sonderbetriebsplan zum Artenschutz genehmigt, mit dem u.a. die Bechsteinfledermaus umgesiedelt werden soll. Für das künftige Habitat der grob geschätzt 100 Tiere sowie für die Leittrassen, um den Fledermäusen einen Weg in ihre neue Heimat zu ebnen, bekommt die RWE Power AG nun 1500 ha Land, davon 700 ha Ackerland, das die Bauern abgeben müssen.

 

Laut dem Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) war die ursprünglich geforderte Fläche noch deutlich größer, daher müsse man mit der jetzt erzielten Einigung zufrieden sein. Wesentlicher Bestandteil der Genehmigung sei dabei das Handlungskonzept „Landwirtschaft“ gewesen, das der Verband zusammen mit der Landwirtschaftskammer NRW dem Bergbauunternehmen abgerungen hatte. Danach sichert RWE insbesondere einen vollständigen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für Grundeigentümer und Pächter/Bewirtschafter zu.


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Dazu stellt der RLV fest: Wenn auch die landwirtschaftlichen Betriebe im betroffenen Raum durch die Inanspruchnahme von Flächen für das Artenschutzkonzept unmittelbar keinen Schaden nehmen sollen, so werden doch etwa 700 ha bester Ackerflächen aus einer ertragreichen landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft herausgenommen. Dieser Verlust ist unersetzlich. Das ohnehin knappe Gut von landwirtschaftlichen Nutzflächen, auf das wachstumswillige Betriebe dringend angewiesen sind, wird dadurch nochmals erheblich vermindert. Eine starke Nachfrage nach landwirtschaftlichen Nutzflächen bei geringerer Verfügbarkeit wird den Wettbewerb um dieses wertvolle Gut verschärfen und die Betriebe damit generell vor größere Herausforderungen stellen.


Abschließend bekräftigt der RLV erneut seine Kritik, dass nach den EU-Vorgaben zum Artenschutz, die durch das Bundesnaturschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt werden mussten, wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen für den Artenschutz geopfert werden. Im Falle des Braunkohle-Tagebaus Hambach geschieht dies sogar, ohne dass dafür die Landwirtschaft selbst überhaupt verantwortlich ist. In Anbetracht der Genehmigung des Artenschutz-Sonderbetriebsplanes zur Fortführung des Tagebaus Hambach bleibt bei der Landwirtschaft die bittere Erkenntnis zurück, dass wieder einmal ein völlig überzogener Artenschutz zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzung durchgesetzt wird.


Hintergrund


Der Tagebau Hambach ist der größte von der RWE zur Förderung von Braunkohle betriebene Tagebau. Er betrifft die Gemeinden Niederzier, Kreis Düren und Elsdorf. Der Tagebau Hambach ist wegen seiner Umweltzerstörung, unter anderem der einstmals größten Waldfläche Nordrhein-Westfalens, umstritten, heißt es dazu bei Wikipedia. Über 1000 Jahre alte Ortschaften wie Manheim müssen dem Tagebau weichen. (ad)

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