Enttäuscht und verständnislos hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom vergangenen Freitag zur Kenntnis genommen. Demnach hat dieser die vom Bundesrat empfohlene Einbeziehung von Tierwohlverbesserungsgenehmigungen in das Baulandmobilisierungsgesetz abgelehnt.
In einem Brief hat RLV-Präsident Bernhard Conzen nun NRW-Ministerpräsident Armin Laschet gebeten, sich bei der jetzt anstehenden abschließenden Beratungen des Baulandmobilisierungsgesetzes im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die von NRW initiierte und am 18. Dezember 2020 vom Bundesrat geforderte Tierwohlverbesserungsgenehmigung in das Baugesetzbuch Eingang findet.
„Für den gesellschaftlich geforderten Transformationsprozess in der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl ist es wichtig, dass auch im Baurecht die hierfür erforderlichen Weichen gestellt werden“, betonte RLV-Präsident Conzen in dem Schreiben an NRW-Ministerpräsident Laschet. Dies habe Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser im Rahmen ihrer Nutztierhaltungsstrategie beherzigt und für unser Bundesland gemeinsam mit Baden-Württemberg einen Bundesratsantrag gestellt mit dem Ziel, eine Begünstigungsklausel für Tierwohlställe im Baurecht zu verankern.
Obwohl dieser Antrag im Bundesrat eine große Mehrheit gefunden habe, sei der Bundestag dem nicht gefolgt. Nun gebe es noch eine Chance: Bei den anstehenden Beratungen des Baulandmobilisierungsgesetzes im Bundesrat könne NRW sich dafür einsetzen, dass die Tierwohlverbesserungsgenehmigung im Baugesetzbuch verankert werde.
„Wir Landwirte sind bereit, unseren Teil zum Umbau der Tierhaltung beizutragen. Um unseren Tieren mehr Platz, Freiläufe nach außen und andere, das Wohlbefinden positiv beeinflussende Maßnahmen angedeihen zu lassen, müssen wir jedoch unsere Ställe umbauen können“, erklärte RLV-Präsident Conzen in dem Brief an NRW-Ministerpräsident Laschet.
Gleiches gelte für die durch die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hohen Vorgaben, insbesondere für die Sauenhaltung. „Auch hierfür benötigen wir die Baurechtsänderung“, machte abschließend Conzen deutlich.