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Bauernbund erarbeitet Vorschlag zur Novellierung des Agrarstrukturgesetzes

Aus Sicht des Deutschen Bauernbundes ist es in den neuen Ländern zu erheblichen Verwerfungen auf dem Bodenmarkt gekommen, weil das bestehende Grundstückverkehrsrecht und das Landpachtverkehrsrecht eine Reihe von Umgehungstatbeständen zulassen würden bzw. die Regelungen in den Gesetzen nicht mehr zeitgemäß seien.

Lesezeit: 3 Minuten

Aus Sicht des Deutschen Bauernbundes ist es in den neuen Ländern zu erheblichen Verwerfungen auf dem Bodenmarkt gekommen, weil das bestehende Grundstückverkehrsrecht und das bestehende Landpachtverkehrsrecht eine Reihe von Umgehungstatbeständen zulassen würden bzw. die Regelungen in den Gesetzen nicht mehr zeitgemäß seien.


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Diese Verwerfungen hätten nun massiven Einfluss auf die Untergrabung der Wettbewerbs- und Chancengleichheit; sie griffen vor allem aber in die regionalen Strukturen in den ländlichen Räumen, so der Bauernbund weiter.


Die statistische Grundlage z.B. für die Pachtpreishöhe, basiere auf den Angaben im Grundstückmarktbericht, allerdings würden zurzeit vorrangig die Pachtpreiserzielungen der Großverpächter berücksichtigt, weil sehr viele Privatverpächter ihre Pachtverträge nicht ordnungsgemäß anzeigen. Damit dürfte der eigentlich amtlich ermittelte Durchschnittspachtpreis falsch, d.h. viel zu hoch sein, meint die Bauernvertretung aus Quedlinburg.


Etwa nur ein Viertel des gesamten Grundstückverkehrs werde einer Würdigung durch die entsprechenden Ämter und den berufsständischen Organisationen unterzogen, weil die Anzeigegrenze für Grundstücksverkäufe seinerzeit auf 2 ha hochgesetzt worden ist. Damit besteht laut dem Bauernbund für 75 % des Grundstückverkehrs überhaupt keine Interventionsmöglichkeit.


Share Deals veränderg massiv die Eigentumsverhältnisse

 

Präsident Kurt-Henning Klamroth: "Im normalen Geschäftsablauf des Grundstückverkehrs fallen Grunderwerbssteuern (ca. 6,5 % vom Kaufpreis) an. Es ist heute Gang und Gäbe, dass „Kapitalanleger“ sich über Anteile in große landwirtschaftliche Betriebe, vorrangig in die juristischen Personen einkaufen. Damit werden sie auch direkter mittelbarer Eigentümer der Grundstücke. Bei bis zu 98 % der Anteilseignungen fallen keine Grunderwerbssteuern an. Über diese, sog. Share Deals, ändern sich natürlich massiv die Eigentumsverhältnisse. Die Wertschöpfung aus der landwirtschaftlichen Produktion findet damit vermutlich nicht mehr in den Regionen, bzw. in den neuen Ländern statt."

 

Laut Klamroth liegt es in der Natur der Sache, dass die Interessensvertretung der LPG-Nachfolgebetriebe den damaligen Entwurf von Agrarminister Dr. Aeikens massiv bekämpft habe, hätten doch viele handelnde Personen auch ein direktes Interesse zur Sicherung und Aufbesserung ihrer Altersbezüge (über Abfindungen und Auszahlung von Anteilen) aus diesem Verfahren.


Nach wie vor ärgerlich sei für ihn, dass die verantwortlichen Politiker sich dem realistischen Sein auf dem Bodenmarkt verschließen, bzw. mit leicht zu durchschauenden politischen Manövern auf Zeit spielen.

In dieser Zeit würden Fakten geschaffen, die schwer zu korrigieren sein werden.

 

Für den Bauernbund ist es bereits „5 nach 12“ und man erwarte von den Landesregierungen und den Parlamenten ein sofortiges Ende der „Hinhaltetaktik“ und den unverzüglichen Einstieg in das Gesetzgebungsverfahren.


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Mehr dazu in einem interessanten Bericht von ARD-Plusminus:

"Wie Agrarkonzerne mit Ackerland speukulieren" (10.1.2018)


Der Deutsche Bauernbund hat einen Entwurf für ein neues „Gesetz zur Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur“ erarbeitet und diesen an das Bundesministerium und an die Ministerpräsidenten der neuen Länder, sowie weitere ca. 50 agrarpolitische Mandatsträger zugeleitet.


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