Die Bundesregierung plant bekanntlich, den Betrieben zur Abfederung der finanziellen Einbußen, die sich aus der Verschärfung der Dünge-VO ergeben, eine finanzielle Unterstützung von insgesamt 1 Mrd. Euro bereitzustellen. Das würde theoretisch eine Zuwendung von 60 € je Hektar bedeuten.
Der Deutsche Bauernbund hat in einer ausführlichen Stellungnahme an Bundesministerin Klöckner Vorstellungen zur sinnhaften Verwendung aus der Sicht des Berufsstandes gemacht. Keinesfalls sollten die Mittel für originäre Aufgaben des Bundes und der Länder eingesetzt werden. So sei die längst fällige Überarbeitung und Erweiterung des Grundwasserkörpermessstellennetzes nicht Aufgabe der Landwirtschaft, mahnt der Bauernbund.
Der Einsatz der Mittel sollte stattdessen vorrangig für Investitionen zur Anwendung kommen, die einerseits mit dazu beitragen, den geforderten hohen Standards des Umwelt- und Naturschutzes zu entsprechen und gleichzeitig die anstehenden strukturellen Entwicklungen zur Stabilisierung gesicherter Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe zu nutzen.
Das bezieht sich auf die Unterstützung von Junglandwirten und Existenzgründern, damit es in der Hofnachfolge zu keiner negativen Selektion kommt.
Da mindestens 70 % der deutschen landwirtschaftlichen Nutzflächen topografisch und strukturell sehr inhomogen sind, hält der Bauernbund als effektivste Maßnahme zur bedarfsgerechten Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen und eines fach- und sachbezogenen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln die Anwendung digital gesteuerter Prozesse für notwendig.
Der Stand der Wissenschaft und Technik biete schon jetzt vielversprechende Lösungen und Möglichkeiten an. Allerdings seien sehr viele Betriebe nicht in der Lage, die zusätzlichen Investitionen für Nachrüstung oder neue Maschinen zu übernehmen, heißt es.
Die Förderung dieser Systeme wäre ein Schritt in die Zukunft und es brauche gewisse Zeit, bis sich die Durchsetzung dieser neuen Technologien auch in den finanziellen Ergebnissen der Betriebe niederschlagen wird.
Mit Unverständnis hat der Verband auf die Erweiterung der Begrenzung des Einsatzes von Phosphor reagiert. Unabhängige wissenschaftliche Analysen aus vielen Ländern bestätigten, dass schon jetzt fast 50 % der Nutzfläche mit Phosphor unterversorgt sind.
Die gesamten investiven Fördermaßnahmen, d.h. natürlich auch die Schaffung von Lagerkapazitäten im Außenbereich, sollten nach den Grundsätzen der Premiumförderung des AFP unterstützt werden.
Abschließend stellt der Bauernbund klar, dass die Betriebe, die in den roten Gebieten wirtschaften und nicht für die evtl. Belastungen verantwortlich sind, eine finanzielle Unterstützung in Anlehnung an den Einkommensausgleich wie in den benachteiligten Gebieten erhalten müssen.