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Demeter

Prozess beginnt: Bauern verklagen Bundesregierung wegen Klimapolitik

Drei Bauernfamilien verklagen gemeinsam mit Greenpeace die Bundesregierung wegen ihrer Klimapolitik. Die Bundesregierung werde die Klimaziele 2020 auch nach eigener Einschätzung verfehlen.

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirt Heiner Lütke Schwienhorst vom Demeter-Betrieb Gut Ogrosen in Brandenburg verklagt gemeinsam mit anderen Bio-Bauernfamilien und Greenpeace die Bundesregierung wegen Untätigkeit beim Klimawandel. Ende Oktober beginnt der Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.

Die Regierung werde die Klimaziele 2020 auch nach eigener Einschätzung verfehlen, obwohl die Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 40 % rechtsverbindlich beschlossen wurde. Aufforstung könne nicht die alleinige Lösung sein, zitiert Demeter die Kläger.

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Laut Lütke Schwienhorst habe es die Politik bis heute versäumt, entschiedene Schritte zur Einsparung des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 einzuleiten. Diese seien notwendig, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen – und um somit die schlimmsten Folgen aufzuhalten.

Wie die beiden anderen Kläger-Familien auf der Insel Pellworm und im Alten Land bei Hamburg ist Familie Lütke Schwienhorst direkt betroffen von den Folgen der Erderwärmung, berichtet Demeter weiter. Sie hätten die Folgen des Dürre-Sommers 2018 in Brandenburg zu spüren bekommen und konnten rund ein Drittel weniger Heu und Getreide als sonst üblich ernten. „Der Klimawandel gefährdet die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit weltweit. Der Klimawandel macht vormals fruchtbares Land zu Risikostandorten, weite Landstriche werden landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar sein “, sagte der Demeter-Landwirt.

Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881 ist der Trend eindeutig: Die Jahresmitteltemperatur in der Region Brandenburg steigt an und extreme Wetterlagen wie Dürreperioden häufen sich. Lütke-Schwienhorst fordert: „Die Bundesregierung muss die Sommerpause nutzen und im September ein effektives Maßnahmenpaket vorlegen – im Klimaschutzgesetz müssen wirksame Maßnahmen verankert werden, um das CO2-Reduktionsziel von 40 % bis 2020 umzusetzen.“

Wald spielt dabei seiner Meinung nach eine wichtige Rolle, aber Bäume zu pflanzen allein reiche nicht. Mobilität und verschiedene Wirtschaftszweige müssten auf den Prüfstand. Und letztlich müsse auch die Landwirtschaft ihren Teil beitragen, beispielsweise durch vermehrte CO2-Bindung im Boden und eine Reduktion der Tierhaltung auf ein umweltverträgliches Maß.

Inhalt der Klage

Aus dem Papier: "Die Bundesregierung verstößt gegen Grundrechte, wenn sie nicht weitere Maßnahmen ergreift, um das deutsche Klimaziel für das Jahr 2020 noch zu erreichen. Denn das Klimaziel ist keine rein politische Zielsetzung, sondern justiziabel und bindend. Das ist die Basis der Klage, die Greenpeace gemeinsam mit den drei Familien mit Bio-Bauernhöfen beim Berliner Verwaltungsgericht einreicht. Auf der Webseite von Greenpeace heißt es: „Regierungen auf der ganzen Welt haben es (…) bis heute versäumt, der Erderhitzung entschlossen entgegenzutreten und ihre Bürger*innen vor den Folgen zu schützen. Dazu gehört auch die deutsche Bundesregierung. Bis 2020 wollte Deutschland einen beträchtlichen Teil seines Ausstoßes des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 einsparen: 40 Prozent, im Vergleich zum Jahr 1990. Dieses verbindliche Ziel wird von der Bundesregierung bei Weitem verfehlt. Es scheitert nicht an der technischen Machbarkeit, sondern einzig am politischen Willen. Dafür kann man sie verantwortlich machen. Deswegen klagen wir.“

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