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Bauernland im Visier von Großinvestoren - auch in Westdeutschland

Ein Bodenmarkt, in den externe Geldgeber investieren, mündet in eine Ungleichverteilung von Grund und Boden zulasten der Landwirtschaft, findet Redakteurin Rebecca Kopf.

Lesezeit: 3 Minuten

Agrarland lag nie nur in Bauernhand. Allerdings setzen außerlandwirtschaftliche Investoren angesichts von Inflation und einer laxen Geldpolitik der EZB zunehmend auf Grund und Boden. Nicht nur in Ostdeutschland sind gewiefte agrarfremde Geldgeber unterwegs, sondern auch in NRW und Niedersachsen. Sie suchen Ackerland, das Renditeobjekt der Begierde.

Dabei haben Landwirte ein Vorkaufsrecht. Sie kommen aber nur zum Zuge, wenn sie mindestens den gleichen Preis für die Fläche zahlen wie der ursprüngliche Käufer. Landwirte müssen deutlich machen, dass sie aufstockungswillig und -fähig sind und die Fläche bedeutend für die Betriebsentwicklung ist. Der Preispoker mit einem millionenschweren Gegenspieler dürfte bei den aktuellen Erzeugerpreisen und Produktionskosten kaum als „fair“ zu bezeichnen sein.

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Landwirte als Pächter von Industriellen?

Landwirte könnten die Flächen vom neuen Käufer pachten, um im Betrieb nicht abstocken zu müssen. Doch zu welchen Bedingungen? Bauern fürchten, womöglich nicht mehr selbstentscheidende Unternehmer auf der eigenen Scholle zu sein, sondern diejenigen, die im Auftrag Industrieller deren Äcker pflegen und bewirtschaften.

Aber es gibt auch andere Meinungen. Da ist der Betriebsleiter und potenzielle Hofnachfolger, der es als Chance sieht, wenn ein agrarfremder Investor ihm ein attraktives Kaufangebot unterbreitet, und für den es keine persönliche Niederlage ist, wenn er das Angebot annimmt. Solche Entscheidungen treffen diese Landwirte nicht, weil ihnen tiefrote Zahlen keine Wahl lassen. Sie entscheiden sich für weniger Verantwortung, ein monatliches Gehalt, geregelte Arbeitszeiten und Urlaub. Work-Life-Balance eben.

Ungleichverteilung von Grund und Boden

Nichtsdestotrotz mündet ein Bodenmarkt, in den externe Geldgeber investieren, in eine Ungleichverteilung von Grund und Boden zulasten der Landwirtschaft. Acker- und Grünland sind keine Spekulationsobjekte, hier erzeugen Landwirte Lebensmittel!

Zum Schutz der Landwirte vor außerlandwirtschaftlichen Investoren braucht der Bodenmarkt Transparenz und simple Spielregeln ohne Schlupflöcher – Marktwirtschaft hin oder her.

  1. Der Verkaufspreis bemisst sich am Ertragswert und nicht am Kontostand des Investors, der Kapital anlegen will. Zwar hätte der Verkäufer das Nachsehen – doch was tun mit dem Geld bei Inflation, teuren Immobilien und Strafzinsen?
  2. Falls der Landwirt leer ausgeht, weil der Verkäufer das Land einem externen Geldgeber verkaufen will, da er womöglich das „hübsche Sümmchen“ für ein neues Auto und Urlaub verplant hat, muss nicht der Landwirt darlegen, dass er die Fläche benötigt. Der Investor muss beweisen, dass er dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht schadet. Wie wirkt sich das außerlandwirtschaftliche Geld über die nächsten 30 Jahre für den Betrieb aus? Gibt es da keine positive Antwort im Sinne des Familienbetriebes, dann 3:
  3. Bauernland gehört in Bauernhand.

Gehört Bauernland nicht in Bauernhand? Den Schwerpunkt mit Praxisberichten im aktuellen Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben lesen Sie hier...

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