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Bauernmilliarde: Was lange währt, wird endlich gut?

Die sogenannte Bauernmilliarde soll nun endlich ausgezahlt werden. Startschuss für die Anträge ist der 11. Januar 2021.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bauernmilliarde steht in den Startlöchern. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat heute die neue Richtlinie präsentiert. Mit dem Geld will die Regierung Landwirte unterstützen, in umweltschonende Techniken zu investieren. Ein Teil der Mittel soll auch für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), sowie für Innovation und Digitalisierung zur Verfügung stehen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Förderpaket.

Was ist die Bauernmilliarde?

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Im Beamtendeutsch heißt die Bauernmilliarde „Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft“. Sie soll Landwirte unterstützen, die in besonders umwelt- und klimaschonende Techniken investieren wollen. Vor allem ist das Geld dafür gedacht, die Herausforderungen der Düngeverordnung abzufedern. Hierfür stellt das Ministerium in den nächsten vier Jahren 816 Mio. € bereit. Darüber hinaus stehen Gelder für Agrarumweltmaßnahmen, die Innovationsförderung und die Digitalisierung zur Verfügung. Die genaue Aufteilung der Mittel finden Sie in der Tabelle. Beispielsweise fließen in 2021 zusätzliche 35 Mio. € für die Agrarumweltmaßnahmen in die GAK, um insbesondere den Insektenschutz zu stärken. Das Budget für den Sonderrahmenplan Insektenschutz erhöht sich damit auf 85 Mio. €.

Was wird gefördert?

Eine genaue Liste der Maschinen und Geräte veröffentlicht die Landwirtschaftliche Rentenbank auf ihrer Internetseite. Sie betreut auch das Förderprogramm. Besonderheit: Die Liste will die Regierung laufend ergänzen. Sie ist somit noch nicht abschließend. Hersteller können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Aufnahme ihrer Technik in die Förderliste beantragen. Folgende Kategorien werden darin enthalten sein:

  • Moderne Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung, zum exakten Ausbringen von Wirtschafts-,Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln, sowie
  • abgedeckte Gülle- und Festmistlager zum Verwahren von Wirtschaftsdüngern. Diese dürfen nicht Teil einer Stallbaumaßnahme sein.
  • Kleinanlagen zum Separieren von Gülle. Darunter fallen auch mobile Separatoren.
  • Planungs- und Beratungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit den oben aufgeführten Investitionen stehen.

Wer wird gefördert?

Landwirte, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und Maschinenringe. Zu Landwirten zählen auch gewerbliche wirtschaftende Betriebe. Das Ministerium hat Lohnunternehmen und Maschinenringe aufgenommen, um eine große Wirkung in der Fläche zu erreichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Landwirtschaftliche Betriebe können 40 % der Investitionssumme erhalten. Gewerbliche Maschinenringe und landwirtschaftliche Lohnunternehmer bekommen maximal 20 %, wenn ihr Umsatz unter 10 Mio. € liegt bzw. 10 %, wenn ihr Umsatz zwischen 10 Mio. und 50 Mio. € beträgt. Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei 2 Mio. € für die gesamte Förderperiode von vier Jahren. Landwirte können dabei maximal 500 000 € an Subventionen beziehen, gewerbliche Unternehmen 200 000 €. Die Fördersummen sind an Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe muss mindestens 60 % des Investitionsvolumens betragen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Sie können die Anträge ab dem 11.1.2021 online ausfüllen. Zuerst sollten Sie das Darlehen bei Ihrer Hausbank beantragen. Den unterschriebenen Antrag müssen Sie ebenfalls bei Ihrer Hausbank einreichen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Homepage der Rentenbank. Diese entscheidet dann über den Antrag. Beginnen Sie keinesfalls vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit Ihrer Maßnahme. Das führt zum Ausschluss von der Förderung. Den Zuschuss erhalten Sie erst, wenn Sie die Rechnung einreichen. Wenn Sie jedoch beispielsweise ein neues Güllelager bauen, müssen Sie nicht bis zum Ende der Bauphase warten. In solchen Fällen können Sie auch vorher schon Teilauszahlungen beantragen. Die Rentenbank erwartet auf Grund der Förderhöhe einen großen Andrang. Es gibt zwar keine Antragsfrist, aber Anträge werden nur so lange bewilligt, wie Geld da ist. Gegebenenfalls heißt es hier: Schnell sein!

Was ist noch unklar?

Die Informationen zu den Agrarumweltmaßnahmen, sowie zur Innovationsförderung und Digitalisierung sind noch sehr vage. Zunächst war nicht klar, ob die Förderungen zum Beispiel mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) kombinierbar sind. Dies verneinte eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage. Es bleibt ebenfalls abzuwarten, ob die Mittel ausreichen um die vom Ministerium erhoffte „hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche“ zu erreichen. Bei der Investitionsförderung Wald waren nach drei Wochen die 50 Mio. € bereits aufgebraucht.

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