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150 € Basisprämie

Bauernverbände fordern Nachbesserungen bei den Eco Schemes

Für viele Betriebe wird sich die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen und den Eco Schemes nicht lohnen, befürchtet der DBV. Das könne doch nicht das Ziel der Agrarreform sein, kritisiert Joachim Rukwied.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab 2023 findet mit der neuen Agrarreform eine erhebliche Aufstockung der Agrarumweltmaßnahmen von bisher etwa 0,9 Mrd. € auf etwa 2,5 Mrd. € jährlich statt. Gleichzeitig sinkt die Basisprämie einschließlich bisherigem Greening um mehr als 100 €/ha. Außerdem entstehen neue Belastungen für dei Betriebe durch deutlich mehr kostenintensive Auflagen und ein noch unausgewogenes Angebot an Eco Schemes, kritisiert der Deutsche Bauernverband (DBV). Unter dem Strich blieben so schmerzhafte Einkommensminderungen.

DBV-Präsident Joachim Rukwied erinnert in dem Zusammenhang daran, dass sich die Zukunftskommission Landwirtschaft für betriebswirtschaftlich attraktive Agrarumweltmaßnahmen ausgesprochen habe. Dies müsse der Bund jetzt aufgreifen. "Die Eco-Scheme-Maßnahmen müssen so kalkuliert werden, dass sie auch an Gunststandorten für die Landwirte attraktiv sind. Der Bund muss zügig die Eckdaten für die Kalkulation der Eco Schemes vorlegen, damit die Landwirte planen können. Außerdem weist der bisher vorgesehene Katalog der Eco Schemes für Grünland- und Futterbaubetriebe große Lücken auf, hier muss noch in diesem Herbst deutlich nachgebessert werden“, sagte Rukwied.

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Der Bauernpräsident befürchtet, dass die deutliche Ausweitung der Konditionalität bei einer Basisprämie von nur noch etwa 150 € je Hektar dazu führen wird, dass sich die Teilnahme für eine Reihe von landwirtschaftlichen Betrieben betriebswirtschaftlich nicht mehr rechnet. Das könne doch nicht im Interesse des landwirtschaftlichen Berufsstandes liegen. Der Anspruch, dass möglichst alle Betriebe teilnehmen, sollte weiter eingelöst werden. Deshalb hält es der DBV zusammen mit den Landesverbänden für erforderlich, die im EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmen in Deutschland vollständig anzuwenden und darauf zu achten, dass Auflagen von den Landwirten praktikabel und bürokratiearm erfüllt werden können.

"Konkret fordern wir bei der Mindestverpflichtung für Brachen die Anwendung aller EU-rechtlich vorgesehenen Optionen, wozu unter anderem die anteilige Anrechnung von Zwischenfrüchten und Leguminosen gehört.“

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