Der Deutsche Bauernverband (DBV) will noch Änderungen für den Sektor Landwirtschaft bei der Neuauflage des Klimaschutzgesetzes erreichen. Das Bundesumweltministerium (BMU) hatte in dieser Woche einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der höhere CO2-Einsparziele für alle Sektoren bis 2030 sowie neue Ziele bis 2040 ausweist. Kommende Woche will die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz bereits im Kabinett beschließen.
Chancen durch nachwachsende Rohstoffe, Bioenergie, Kohlenstoffsenken
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sind Korrekturen am Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein Klimaschutzgesetz erforderlich. „Die Land- und Forstwirtschaft muss in ihrer Rolle für die Ernährungssicherung und für den Klimaschutz gleichermaßen gestärkt werden. Dazu gibt es viele Chancen durch nachwachsende Rohstoffe, Bioenergie und Kohlenstoffsenken. Die Vorschläge des Bundesumweltministeriums müssen in dieser Hinsicht noch nachgebessert werden. Klimaneutralität geht nur mit der Land- und Forstwirtschaft“, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied.
Neubewertung von Methan als kurzlebigem Klimagas
Der Verband fordert nun „eine sachgerechte Behandlung der landwirtschaftlichen Emissionen“ im Klimaschutzgesetz. Die landwirtschaftlichen Emissionen bestehen vor allem aus Lachgas und Methan. Bei biogenem Methan sei wissenschaftlich anerkannt, dass es in der Atmosphäre wesentlich kurzlebiger ist als CO2, argumentiert der DBV. Methan aus der Tierhaltung werde innerhalb von etwa 12 Jahren zu CO2 abgebaut. Dieses CO2 wurde zuvor über das Pflanzenwachstum (Fotosynthese) aus der Atmosphäre entnommen. „Notwendig ist eine besondere Berücksichtigung des biogenen Methans im Klimaschutzgesetz. Die Ziele für die Senkung landwirtschaftlicher Emissionen müssen daher unter dem Vorbehalt der Neubewertung von Methan als kurzlebigem Klimagas stehen. Eine zusätzliche Senkung der landwirtschaftlichen Emissionen unter die bisher für 2030 festgelegten 58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent ist unangemessen“, so Bauernpräsident Rukwied.
Inwertsetzung der Kohlenstoffsenken
Rukwied hält außerdem den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für ein spezielles Einsparziel im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft für zu kurz gegriffen: „Um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu können, brauchen wir einen gesamtwirtschaftlichen Ansatz für Kohlenstoffsenken und deren Inwertsetzung. Dazu kann die Land- und Forstwirtschaft einen Beitrag leisten. Zusätzlich müssen auch technische Senken einbezogen werden. Wir können dann unsere Wertschöpfungsketten für Ernährung, Bioenergie und stoffliche Nutzung um die gezielte Bildung von CO2-Senken erweitern. Ein isoliertes Senkenziel für Landnutzung und Forsten lehnen wir aber ab“, sagte Rukwied.
Landwirtschaft hat im Vergleich die kleinste Einsparvorgabe
Deutschland strebt mit dem neuen Gesetzentwurf an, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Die Landwirtschaft soll danach ihre CO2-Emissionen von heute 70 auf 40 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2040 reduzieren müssen. Bis zum Jahr 2030 soll die Landwirtschaft bereits schrittweise eine Reduktion auf 54 Mio. t CO2-Äquivalente schaffen. Das sind 7% mehr als bisher geplant. Im Vergleich zu den anderen Sektoren muss die Landwirtschaft allerdings im Klimaschutzgesetz mit am wenigsten Emissionen einsparen. Gleichzeitig veranschlagt der Entwurf des Klimaschutzgesetzes für den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalente als CO2-Senke.