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Lehren der Coronakrise

Bauernverband fordert neue agrarpolitische Prioritäten

Der DBV wünscht sich, dass Ernährungssicherung und die Stärkung der Landwirtschaft wieder Kern der EU-Agrarpolitik werden. Produktive Landwirtschaft und Umweltziele müssten neu austariert werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Eine Änderung der agrarpolitischen Prioritäten fordert der Deutsche Bauernverband (DBV) als Reaktion auf die Corona-Krise. „Die Ernährungssicherung und die Stärkung der europäischen Landwirtschaft müssen wieder in den Mittelpunkt der EU-Agrarpolitik rücken“, heißt es in einer Erklärung, die der DBV-Verbandsrat beschlossen hat.

Dem Gremium zufolge, dem neben DBV-Präsident Joachim Rukwied und Generalsekretär Bernhard Krüsken die Präsidenten der Landesbauernverbände angehören, müssen die Brüsseler Pläne für einen Green Deal und eine „Farm-to-Fork-Strategie“ auf den Prüfstand. Es gehe darum, eine bessere Verbindung einer produktiven und effizienten Land- und Forstwirtschaft mit Umweltzielen zu finden.

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Bekräftigt wird in der Erklärung die Forderung, den besonderen Umständen infolge der Corona-Krise bei der Abwicklung der EU-Agrarförderung in diesem Jahr Rechnung zu tragen.

Schließlich mahnt der Verbandsrat weitere, kurzfristig umzusetzende Maßnahmen zur Unterstützung der hiesigen Landwirtschaft in der gegenwärtigen Krise an. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner signalisierte Verständnis für die Forderung nach Flexibilität im Zusammenhang mit der Brüsseler Agrarförderung.

Deckung des Arbeitskräftebedarfs gewährleisten

Der Verbandsrat betont die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus des Liquiditätssicherungsdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die Einleitung von EU-Agrarmarktmaßnahmen wie insbesondere die Förderung der privaten Lagerhaltung sowie die Sicherung einer regulären Auszahlung der EU-Direktzahlungen im Dezember 2020.

Voraussetzung dafür sei insbesondere eine Flexibilisierung von Kontrollen sowie die Anerkennung einer verspäteten Antragstellung, indem Corona als „außergewöhnlicher Umstand“ eingestuft werde. Darüber hinaus müsse es weitere Maßnahmen zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs geben. Genannt werden die Gewährleistung der Möglichkeit zur Einreise für Grenzpendler sowie zusätzliche Erleichterungen für inländische Erntehelfer wie höhere Zuverdienstgrenzen für Kurzarbeiter und eine vorübergehende Anhebung der Entgeltgrenze für 450 Euro-Jobber.

„Höhere Gewalt oder außergewöhnlicher Umstand“

In einem Schreiben an DBV-Präsident Rukwied unterstützte Klöckner dessen Forderung, den besonderen Umständen in diesem Jahr bei der Beantragung der EU-Direktzahlungen Rechnung zu tragen. Man werde die Landwirte in der derzeit schwierigen Situation durch praktikable Lösungen zur Abwicklung der EU-Agrarförderung unterstützen, versicherte die Ministerin. Sie sei zuversichtlich, so Klöckner, dass die EU-Kommission der Forderung nachkommen werde, die Corona-Pandemie für Zwecke der Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) grundsätzlich als „höhere Gewalt oder außergewöhnlichen Umstand“ anzuerkennen.

Das wäre nach ihrer Einschätzung die Voraussetzung, von den geltenden Fristen bei der Beantragung der Direktzahlungen abzuweichen. Das EU-Recht sieht vor, dass bei verspätet eingereichten Anträgen die Zahlungen um 1 % je Kalendertag der Verspätung gekürzt werden. Bei Verspätungen von mehr als 25 Kalendertagen werden die Anträge ganz abgelehnt.

Deutliche Erleichterungen hält Klöckner auch bei der Durchführung der Kontrollen geboten. Auch hierzu sei man im Gespräch mit der EU-Kommission und den Ländern, in deren Zuständigkeit die Kontrollen fallen würden. Rukwied hatte angemahnt, dass ausgesetzte, verschobene oder ausgefallene Kontrollen keine negativen Konsequenzen für die Landwirte haben dürften.

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