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DBV hält nichts von neuer KompensationsVO

Die neue Bundeskompensationsverordnung ist nach Ansicht des DBV völlig ungeeignet und eine ausgelassene Chance.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist enttäuscht vom Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung. Die Vorlage des Bundesumweltministeriums werde weder den Ankündigungen noch den an eine solche Regelung gestellten Erwartungen ausreichend gerecht, heißt es in der Stellungnahme des DBV.

Zudem sei die Beschränkung auf Bauvorhaben in der Planungshoheit des Bundes „eine vertane Chance“. Das Ziel einer geringeren Flächeninanspruchnahme bei Kompensationsmaßnahmen werde verfehlt.

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Der Bauernverband sieht in dem vorliegenden Entwurf sogar einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil die dort verankerte Agrarklausel nur unzureichend umgesetzt werde. So kämen die Flächenschonung und die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei naturschutzrechtlichen Ausgleichmaßnahmen als Kernelement deutlich zu kurz. Durch die Ausgestaltung der Bewertungsverfahren sei nicht auszuschließen, dass künftig mehr landwirtschaftliche Nutzfläche für Kompensationszwecke in Anspruch genommen werde als bisher.

Akzeptanz in der Landwirtschaft fraglich

Ein weiterer wesentlicher Mangel des Entwurfs besteht für den DBV in einer fehlenden Regelung für eine Lenkung der Ersatzzahlungen, die bei einem nichtausgleichbaren Eingriff gezahlt werden müssen. Ohne eine Vorgabe zur Verwendung des Ersatzgeldes oder einen Ausschluss des Flächenkaufs sei jedoch weiterhin ein Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen zu erwarten.

Nicht ausreichend gefördert würden flächenschonende und produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen. Für deren Anwendung würden die Hürden in dem Bundesentwurf höher gelegt als in Länderverordnungen. Auf diese werde die notwendige Akzeptanz in der Landwirtschaft nicht zu erreichen sein, warnt der Bauernverband.

Urbanen Raum einbeziehen

Auch für den Zentralverband Gartenbau (ZVG) geht der Entwurf des Bundesumweltministeriums nicht weit genug. Der ZVG kritisiert ebenfalls, dass der Geltungsbereich der Verordnung auf Bundesvorhaben beschränkt sei. Man unterstütze das Ziel einer geringeren Flächeninanspruchnahme, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.

Voraussetzung dafür sei jedoch eine stärkere Entkopplung des Ausgleichs vom Ort des Eingriffs, um Kompensationsmaßnahmen im urbanen Raum durchführen zu können. Genannt werden die Aufwertung bestehender Grünanlagen, die Erstellung neuer Grünanlagen sowie die Gebäudebegrünung einschließlich der Dachbegrünung. Daneben müssten Kompensationsmaßnahmen zur Entsiegelung, zur Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen Vorrang haben. Kritisch äußerten sich auch der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) und die Familienbetriebe Land und Forst.

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