Das Online-Antragsverfahren für die EU-Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe wird voraussichtlich nach Ostern für die Antragsteller freigeschaltet werden. Mit Erleichterung hat der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis genommen, dass das Schweriner Agrarministerium Wege gefunden hat, um die Schulungen für die Online-Antragstellung trotz Corona-Kontaktsperre durchführen zu können.
Erstmals wird die Schulung am 9. April um 10 Uhr im Rahmen eines 2-stündigen Video-Chats durchgeführt. Alle Antragsteller erhalten die nötigen Informationen sowie den Link zu diesem Video-Chat in einem Serienbrief zum Agrarantrag 2020, der noch in dieser Woche (14. KW) verschickt wird. Außerdem sind diese Informationen sowie der Link auf der Webseite „Agrarantrag MV“ bereits hinterlegt. Zudem wird der Video-Chat auch im Nachgang der Veranstaltung im Netz abrufbar sein.
Der Verband begrüßt auch die Zusage von Minister Backhaus, die Auszahlung der Flächenprämien in MV unbedingt im Dezember zu gewährleisten zu wollen. „Allerdings fordern wir das Ministerium auf, die Verschiebung der regulären Antragsfrist nochmals zu prüfen und den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern - unabhängig von den durch die EU festgelegten Kontrollvorgaben - in der derzeit schwierigen Situation mehr Zeit einzuräumen, ihre entsprechenden Anträge für Direktzahlungen zu stellen“, so Bauernpräsident Detlef Kurreck. Ein Festhalten an der regulären Antragsfrist 15. Mai 2020 würde viele Landwirte vor Probleme stellen.
Backhaus: Landwirte werden bei Agrarantrag 2020 online unterstützt
„Trotz Corona werden wir die Landwirte mit allen Kräften bei der Antragstellung unterstützen“, hatte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Dienstag versprochen.
Laut dem SPD-Politiker sind bereits insgesamt 66 Berater (insbesondere Bauernverband, LMS und private Berater) sowie 28 Mitarbeiter der StÄLU und der Biosphärenreservate geschult. An diese können sich die Antragsteller wie bereits in den Vorjahren (telefonisch bzw. per Mail) bezüglich der Einzelberatung bei der Antragstellung wenden.
Offen sei, ob die bisherige Antragsfrist - der 15.5.2020 - dieses Jahr verlängert wird. Die EU-Kommission hat am 17.3.2020 beschlossen, den Mitgliedsstaaten eine Fristverlängerung um einen Monat zu gewähren. Den Mitgliedsstaaten obliegt jedoch die Entscheidung, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In Deutschland läuft dazu derzeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Eine abschließende Entscheidung wurde noch nicht getroffen.
Für Minister Backhaus hat – besonders mit Blick auf die derzeit nicht absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie – absolute Priorität, dass die Auszahlung der Flächenprämien in MV wie üblich im Dezember gewährleistet werden kann. Sollte es seitens der EU jedoch keine wesentlichen Erleichterungen bezüglich der Kontrollvorgaben vor Auszahlung geben, wäre dieses Auszahlungsziel bei einer Fristverschiebung vermutlich nicht zu halten. Hierzu laufen derzeit Abstimmungen zwischen BMEL und der EU-Kommission. „Sollten hierzu aus Brüssel keine verbindlichen Zusagen kommen, wird das Land für eine Beibehaltung der regulären Antragsfrist 15.5.2020 plädieren“, sagt Backhaus.