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Aufgabewelle droht

Bauernverband SH übergibt Forderungskatalog an Landesregierung

„Landwirtschaft halten und den berechtigten Forderungen der Gesellschaft nachkommen: Das können wir nur, wenn die Politik endlich die Bedingungen dazu schafft“, sagt Klaus-Peter Lucht.

Lesezeit: 5 Minuten

Volatile Preise, kostensteigernde Auflagen und Rufe der Gesellschaft nach mehr Klimaschutz, Biodiversität, Umweltschutz und Tierwohl machen die heutige Landwirtschaft zu einer Herausforderung.

Der Bauernverband Schleswig-Holstein beklagt in dem Zuge ein zögerliches Kaufverhalten der Verbraucher und mangelnden politischen Willen zu rechtlichen Anpassungen für die Umsetzung staatlicher Programme. Bauernpräsident Klaus-Peter Lucht erinnert daran, dass mit dem Dialogprozess zur Zukunft der Landwirtschaft, den Vorschlägen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung sowie der Zukunftskommission Landwirtschaft bereits gangbare Wege für einen gesamtgesellschaftlichen Konsens gibt. Nur könne die Landwirtschaft unter den derzeitigen Bedingungen den berechtigten Forderungen der Gesellschaft nicht mehr nachkommen.

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„Wir sehen das in dramatischer Weise exemplarisch beim Rückgang der Schweinehaltung“, so Lucht. Er fordert die Politik auf, endlich zu handeln, wenn Deutschland die Nachhaltigkeitsziele erreichen und die bäuerlichen Betriebe im Land erhalten will.

20 Seiten Probleme und Lösungsvorschläge

Hierzu hatte der Bauernverband einen umfangreichen Ideen- und Vorschlagskatalog einstimmig verabschiedet und jetzt der Landesregierung und dem Landtag vorgelegt. Die meisten Vorschläge richten sich naturgemäß an das Agrar- und das Umweltministerium.

Das Papier können Sie sich hier herunterladen

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Was steht im Papier

Der Pressedienst Agra Europe hat sich das Papier angeschaut und die wichtigsten Forderungen herausgestellt.



So drängt der Bauernverband u.a. auf eine stärkere kritische Begleitung von geplanten Auflagen der EU durch die Landesregierung. Es fehle auch eine geeignete Abschätzung zu den EU-Strategien Green Deal und Farm-to-Fork.

Als kritisch wertet es der BVSH, dass in Brüssel mit der geplanten Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), dem Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur oder dem Änderungsvorschlag zur Richtlinie über Industrieemissionen (IED) zunehmend auf in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Vorschriften gesetzt wird. „Aufgrund des im Vergleich ohnehin hohen Auflagenniveaus in der EU würden die geplanten Verbote, Vorgaben und Auflagen unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Landwirtschaft einschränken“, schreibt der Verband.

Die Politik müsse sich auch viel mehr für die bereits entwickelten Grundsätze der Freiwilligkeit und Kooperation einsetzen. Dabei sei es „essenziell“, dass zusätzliche Anforderungen und Auflagen nicht nur mit einem Nachteilsausgleich versehen würden, sondern auch mit einer attraktiven Honorierung. Diese sollte einen Anreiz bieten, an Maßnahmen zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen teilzunehmen und hier im Einzelfall einen eigenständigen Betriebszweig zu entwickeln.

Eco-Schemes schon jetzt überprüfen

Des Weiteren appelliert der Verband an die Landesregierung, gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern auf eine grundlegende Überprüfung und Überarbeitung der Eco-Schemes für 2024 „schon jetzt hinzuwirken“.

Nach Auffassung des BVSH fehlen im Katalog der Öko-Regelungen attraktive Maßnahmen für die Milchviehfutterbaubetriebe. Wie in anderen Bundesländern sollten die einzelnen Eco-Schemes durch Maßnahmen in der Zweiten Säule ergänzt werden. Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 drängt der BVSH das Land dazu, sich für eine Beibehaltung der Mittel im bisherigen Umfang für Nachhaltigkeitsziele und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe einzusetzen. Dies könne nur gelingen, wenn die Zahlungen für Nachhaltigkeitsleistungen mit einem maßgeblichen Einkommensanteil ausgestattet würden. Durch die Nachhaltigkeitsbindung verlöre die Konditionalität ihre innere Rechtfertigung und müsse im Gegenzug abgebaut werden.

Obergrenzen zu niedrig

Mit Blick auf die Tierproduktion mahnt der BVSH in seinem Idee- und Vorschlagskatalog deutliche Anpassungen in Bezug auf das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung an. Dieses bleibe zu weit hinter den Vorschlägen der Borchert-Kommission zurück. Neben dem Gesamtvolumen nennt der Landesbauernverband die zu niedrigen Obergrenzen bei der Tierzahl und den Investitionssummen je Förderfall. Ohne eine gleichzeitige Anpassung zahlreicher gesetzlicher Regelungen sei aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit zu bezweifeln, dass die niedrigen Fördermittel ausgeschöpft würden.

Die auf europäischer Ebene im Rahmen der Änderung der IED geplanten Verschärfungen der Genehmigungsschwellen und die Einbeziehung der Rinderhaltungen lehnt der BVSH strikt ab. Zudem mahnt er im Zuge des angestrebten Umbauprozesses der Tierhaltung gesetzlich flankierende Maßnahmen an. Dazu müssten das Baugesetzbuch ebenso umgehend angepasst werden wie das Naturschutz-, das Immissionsschutz- und das Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht. Dies wertet der BVSH als „alternativlos“.

Arbeitsmigration erleichtern

Rechtssicherheit fordert der Landesbauernverband außerdem im Kapitel Arbeitsrecht bezüglich des Mindestlohns. Er kritisiert, dass der stetig steigende Mindestlohn in kurzen Intervallen die Betriebe vor immer neue wirtschaftliche Herausforderungen stelle und so Planungssicherheit kaum gegeben sei. Auch sollten Ausnahmen vom Mindestlohn für Praktika vereinfacht werden, vor allem bei der Beschäftigung von Geflüchteten. Begrüßenswert wäre aus BVSH-Sicht außerdem eine Ausdehnung des Eingliederungszuschusses durch die Bundesagentur für Arbeit für Fachkräfte aus dem Ausland.

Daneben warnt der Bauernverband Schleswig-Holstein vor einem möglichen verstärkten bürokratischen Aufwand in den Betrieben mit der in den nächsten zwei Jahren anstehenden Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie. Dringend vereinfacht werden sollte der Zugang von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten. Bewerber aus Nicht-EU-Ländern wie Usbekistan müssten berücksichtigt werden können.

Ferner sollten die Kontingente für Saisonarbeitskräfte aus dem Westbalkan sowie für Georgien und die Republik Moldau erhöht und auch eine Beschäftigung von Menschen aus dem asiatischen Raum ermöglicht werden.

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