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topplus Zukunftskonzept im Wahljahr 2021

Bauerverband fordert Ernährungssicherung und Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen

Der Bauernverband sieht es an der Zeit, Ernährungssicherung und Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Er erhofft sich davon ein neues partnerschaftliches Denken von Landwirtschaft und Umwelt.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat am Mittwoch ein Zukunftskonzept vorgestellt. Darin schlägt er vor, das Grundgesetz in Art. 20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere) um die Ziele Ernährungssicherung und Klimaschutz zu ergänzen. Als neuen Text für den Art. 20a schlägt der DBV vor: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen, die Grundlagen der menschlichen Ernährung, die Tiere und das Klima im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Klimaschutz und Ernährungssicherung gehören zusammen

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Es sei außergewöhnlich, dass der DBV die Änderung des Grundgesetzes fordert, erläuterte DBV-Präsident Joachim Rukwied am Mittwochmittag vor der Presse, dennoch sei das für ihn jetzt geboten. „Wir erhoffen uns von dieser Grundgesetzänderung ein neues partnerschaftliches Denken von Landwirtschaft und Umwelt“, sagte Rukwied. Ernährungssicherung und Lebensmittelerzeugung sei ein grundsätzliches Thema genauso wie der Klimaschutz und gehöre deshalb ins Grundgesetz, so Rukwied weiter. Zudem hätten die Klimaveränderung auch Auswirkungen auf die Ernährung, daher gehörten beide Bereiche zusammen, argumentiert der DBV.

Ziel für die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl

Der DBV sieht seinen Vorschlag als Angebot, um darüber nun mit der Politik und der Gesellschaft zu diskutieren. Im Wahljahr 2021 sei es natürlich auch ein Antritt, damit auch später in Koalitionsverhandlungen wieder aufzutauchen, sagte Rukwied. Für eine Umsetzung einer Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Im Jahr 2002 war zum Beispiel der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen worden. Derzeit gibt es eine Initiative der Bundesländer, den Klimaschutz als Staatsziel ins Grundgesetz zu heben.

Kein Gegenvorschlag zur Zukunftskommission Landwirtschaft

Ausdrücklich weist der DBV darauf hin, dass er mit dem Zukunftskonzept keinen Gegenvorschlag zur aktuell ebenfalls zur Zukunft der Landwirtschaft tagenden Zukunftskommission Landwirtschaft macht. „Wir wollen hier in keinster Weise in Konkurrenz treten“, sagte Rukwied. Die Zukunftskommission, in der auch der DBV sitzt und zu der Vertreter einer Breite von Landwirtschafts- und Umwelt- und gesellschaftlichen Verbänden gehören, will im Juni ihre gemeinsam erarbeiteten Vorschläge zur Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland veröffentlichen. Laut Rukwied ist der Vorsitzende der Zukunftskommission, Prof. Strohscheider in den Plan der Grundgesetzänderung eingeweiht und befürworte ihn auch.

Aufstockung der nationalen Agrarförderung

Zusätzlich zur Grundgesetzänderung zu Gunsten der Ernährungssicherung erhebt der DBV in seinem Zukunftskonzept drei weitere Forderungen. Um zusätzliche Leistungen der Landwirte für Klima-, Natur- und Umweltschutz zu finanzieren, schlägt der DBV eine „erhebliche“ Erhöhung der nationalen Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) vor. Sie sollen aus dem Bundes- und den Länderhaushalten finanziert werden. Über die Höhe der Aufstockung will der DBV noch diskutieren. Zuletzt waren die GAK-Mittel vom langjährigen Niveau von rund 650 Mio. € auf rund 1,16 Mrd. € im aktuellen Bundeshaushalt gestiegen. Zudem plädiert der DBV für eine Verlängerung der Förderzeiträume der GAK auf 7 bis 10 Jahre.

Haltungs- und Herkunftskennzeichnung mit Deutschlandbonus

Außerdem fordert der DBV einen rechtlichen Rahmen für eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung. „Handel und Verarbeiter sind aufgefordert, für diese Produkte einen Bonus zu etablieren, der vollständig bei den Landwirten ankommt“, heißt es im Zukunftskonzept in Anlehnung an das Konzept des Deutschlandbonus, den der DBV bereits im Dezember 2020 gefordert hatte. Ergänzend schlägt der DBV vor, das Kartellrecht stärker auf den Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugern und ihrer Zusammenschlüsse auszurichten. Diese Punkte sollen auch in den Gesprächen innerhalb der Koordinationszentrale, die der DBV gemeinsam mit dem Raiffeisenverband und dem Handelsverband Deutschland (HDE) gegründet hatte, eine Rolle spielen, sagte Rukwied am Mittwoch.

Gesetzlicher Vorrang für kooperative Naturschutzmaßnahmen

Vierter Punkt im DBV-Zukunftskonzept ist die Forderung für einen generellen Vorrang für den kooperativen Umwelt- und Naturschutz. Dies müsse im aktuell im Bundestag und Bundesrat diskutierten Insektenschutzpaket und insbesondere bei der Pflanzenschutzanwendungsverordnung umgesetzt werden, forderte Rukwied. Zusätzliche flächenbezogene Anforderungen an mehr Biodiversität in der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung müssten prioritär freiwillig umgesetzt und dauerhaft honoriert werden, heißt es im Zukunftskonzept.

Am Mittwochabend stellt der DBV das Zukunftskonzept in einem Livestream ab 18 Uhr vor:

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