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Baugenehmigungspflicht für Hühnermobile in Niedersachsen fällt weg

Die Errichtung von mobilen Hühnerställen in der Freilandhaltung soll zukünftig in Niedersachsen unbürokratischer werden. Wie das Agrarministerium bestätigte, ist die Verfahrensfreistellung für kleine und mittlere Hühnermobile im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vorgesehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Errichtung von mobilen Hühnerställen in der Freilandhaltung soll zukünftig in Niedersachsen unbürokratischer werden. Wie der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums in Hannover auf Anfrage von AGRA-EUROPE bestätigte, ist die Verfahrensfreistellung für kleine und mittlere Hühnermobile im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vorgesehen.


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Nach der erfolgten Einbringung ins Parlament und Beratungen in den Ausschüssen könne die Neuregelung voraussichtlich noch vor Sommerpause in Kraft treten. Diese sieht vor, dass mobile Hühnerställe mit einem Bruttorauminhalt bis zu 450 m3 und einer Auslauffläche von 7 m2je Kubikmeter, die für die Freilandhaltung und die ökologisch-biologische Geflügelhaltung genutzt werden, ohne spezielle Baugenehmigung errichtet werden können. Damit soll laut Landesregierung die tiergerechte Geflügelhaltung gefördert werden.


Im Unterschied zu vielen anderen Agrarthemen liegen Regierung und Opposition bei diesem Thema nicht über Kreuz; dem Sprecher zufolge besteht eine überfraktionelle Einigkeit. Dementsprechend begrüßte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, die bürokratische Erleichterung für die Hühnerhalter. Er wies allerdings darauf hin, dass die CDU-Fraktion seit 2013 bereits zwei Anfragen und einen Entschließungsantrag zum Thema Hühnermobile gestellt und die Landesregierung dreieinhalb Jahre gebraucht habe, sich mit dem Thema abschließend zu befassen. Die Landwirte hätten in dieser Zeit hohe bürokratische Hürden zu überwinden gehabt, um eine Baugenehmigung für einen mobilen Hühnerstall zu erhalten. Selbst die Beantragung kleiner Mobilställe mit 250 oder weniger Plätzen sei mit erheblichem Aufwand und Kosten bis zu 1 000 Euro verbunden gewesen.


Oesterhelweg betonte, dass die Verfahrensfreistellung dieser Ställe, in denen bis zu 1 000 Tiere gehalten werden könnten, ein wichtiger Schritt hin zur tierfreundlichen und umweltverträglichen Hühnerhaltung sei. Der Ministeriumssprecher erklärte, dass die Hühnermobile nur einen kleinen Teil der umfangreichen Novelle zur Bauordnung ausmachten und wegen der notwendigen Absprachen mit mehreren Ressorts das Gesetz erst jetzt vor der Verabschiedung stehe.

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